Ortsrechtsammlung der Stadt Heide

Die „Ortsrechtsammlung der Stadt Heide“ enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften der Stadt Heide in den jeweils aktuellen Fassungen. Nicht aufgenommen wurden die Bebauungspläne mit Rücksicht auf deren umfangreichen Kartenwerke. Diese können ebenso wie die ursprünglichen Fassungen der Rechtsvorschriften sowie die dazu ergangenen Nachträge bei der jeweils zuständigen Abteilung des Fachbereichs 3 -Bau- und Planung- der Stadt Heide eingesehen werden.

Die Ortsrechtsammlung dient lediglich der Information und ist nicht einer amtlichen Bekanntmachung gleichzustellen. Sie wird vom Fachbereich 1 –Zentrale Aufgaben und Finanzen- der Stadt Heide bearbeitet, die regelmäßig und zeitnah Änderungen zum bislang geltenden Recht einarbeitet. Eine Gewähr für die Aktualität der jeweiligen Rechtsvorschrift ist damit allerdings nicht verbunden!

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