Öffentliche Auslegung Unterlagen B-Plan Nr. 64

Am 28.05.2020 billigte der Bauausschuss der Stadt Heide den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Heide und bestimmte, dass dieser Entwurf und die Begründung öffentlich auszulegen sind. Der Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Heide wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es handelt sich um das Gebiet nördlich der Kreuzstraße, westlich der Bahnanlagen, südlich der Dietrich-Bonhoeffer-Straße und östlich der Feldstraße. Planentwurf und Begründung liegen mitsamt des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und des Bogens zur Informationspflicht bei der Erhebung von Daten im Zeitraum vom 27.08.2020 bis 28.09.2020 im Heider Rathaus, Postelweg 1, 25746 Heide, 7. OG, vor Zimmer 709, öffentlich aus.

Zu folgenden Zeiten ist die Einsichtnahme möglich:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr; Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist die Einsichtnahme nur mit vorheriger Vereinbarung (Frau Bitzinger 0481/6852-623, oder per Mail an aglaja.bitzingerstadt-heidede) möglich.

Folgende Unterlagen liegen aus:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Informationen einsehen und ihre Stellungnahme hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Mail an postofficestadt-heidede, olivera.classenstadt-heidede oder jeannine.gringmuth-dallmerstadt-heidede gesendet werden.“