Bauleitpläne der Stadt Heide

Hier erhalten Sie einen Überblick, für welche Gebiete der Stadt Heide Bauleitpläne vorliegen und in welchen Bereichen derzeit eine Planung stattfindet. Bei B-Plänen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen abzugeben.

Bestehende Bauleitpläne (B-Plan)

Flächennutzungsplan der Stadt Heide

Der Flächennutzungsplan der Stadt Heide stellt die aktuelle und zukünftig erwünsche Flächennutzung, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, Industrie oder Landwirtschaft, im Gebiet der Stadt Heide dar.

Hintergrundinformation zur Bauleitplanung in der Stadt Heide

Die Bauleitplanung ist der wesentliche Teil der formellen Städteplanung und ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Bauleitplänen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Für beide Verfahren gibt es vorgeschriebene, gesetzliche Vorgaben, beispielsweise eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie einen darauf basierenden Ausgleich verschiedener Interessen.

Städteplanung

Planung ist die "gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns", so eine bekannte Definition, und untrennbar mit der menschlichen Natur und Gesellschaft verbunden. Eine systematische Auseinandersetzung mit zukünftigen Aufgaben - sprich Planung - gab und gibt es in allen Zeiten und Lebensbereichen. Planung ist sowohl die gemeinsame Jagd auf ein Mammut als auch der wöchentliche Einkaufszettel als auch eben die gezielte Beeinflussung der Stadtentwicklung.

Auch angesichts negativer Assoziationen wie "Planwirtschaft" muss man jedoch akzeptieren, dass die Entwicklung komplexer Systeme, wie z.B. einer Stadt, nur begrenzt vorhersagbar und damit planbar ist. Insofern hat auch ein anderes bekanntes Zitat, "Planung heißt, Zufall durch Irrtum zu ersetzen", einen wahren Kern, erstens, weil sich selten vorher mit absoluter Sicherheit sagen lässt, ob eine Planung "richtig" ist und sie deshalb regelmäßig überprüft und angepasst werden muss, zweitens aber auch, weil Planung heißt, sich nicht damit abzufinden, was mehr oder weniger zufällig passieren wird, sondern selbst gestalterisch aktiv zu werden. Zu planen liegt in der menschlichen Natur.

Städteplanung im Speziellen bedeutet, die Entwicklung einer Stadt so zu beeinflussen, dass alle Nutzungsinteressen (z.B. Wohnen, wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr, Freizeit, Umwelt- und Naturschutz) berücksichtigt und Konflikte zwischen den verschiedenene Interessen ausgeglichen werden. Städteplanung kann (und soll) kein "Befehl von oben" sein, sondern ist eher Vermittler und Koordinator. Dabei geht es vor allem um die Nutzung der Fläche einer Stadt. Fläche ist eine nicht-erneuerbare Ressource, jeder Quadratmeter, der "verbraucht" (z.B. bebaut) wird, kann nicht mehr anders genutzt werden. Städteplanung ist immer der "Anwalt" der gesamten Stadt und all ihrer Bestandteile, die sie lebenswert und funktionstüchtig machen.

Städteplanung benutzt formelle Instrumente (z.B. Bauleitplanung), deren Inhalt und Ablauf gesetzlich vorgeschrieben und meistens rechtlich bindend sind, und informelle Instrumente (z.B. Workshops, Arbeitskreise), die flexibel auf das jeweilige Problem angepasst werden können und meistens nur soweit bindend sind, wie alle Beteiligten zustimmen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Es gibt für jede Stadt und Gemeinde nur einen FNP. In ihm wird die grundsätzliche, mittelfristige Entwicklung der Gesamtstadt dargestellt. Der Name ist hier Programm, d.h. es geht um die Verteilung der unterschiedlichen Nutzungen auf die Flächen der Stadt. Aufgrund des relativ groben Maßstabs sind die Darstellungen nicht parzellenscharf, d.h. die Nutzungsgrenzen sind nicht auf den Meter genau festgelegt. Sehr kleine Flächen (z.B. schmalere Straßen, Teiche, Trafostationen) werden nicht dargestellt.

Der Flächennutzungsplan ist für den einzelnen Bürger grundsätzlich nicht verbindlich, für Behörden allerdings schon. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Bauaufsicht bei der Beurteilung eines Bauantrags den Flächennutzungsplan beachten muss. Das ist insbesondere im sogenannten Außenbereich, wo es noch keine Bebauung und auch keinen Bebauungsplan gibt, relevant.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan (B-Plan), auch verbindlicher Bauleitplan genannt, gilt immer nur für einen Teil der Stadt. Er gibt konkrete Vorgaben für die Grundstücksnutzung, nicht nur in Bezug auf die Fläche, sondern auch z.B. auf Größe und Gestaltung von Gebäuden, Erschließung, Lärmschutz, Bepflanzung und alle weiteren Aspekte, die städtebaulich relevant sind. Sein Geltungsbereich und seine Inhalte (Festsetzungen) sind exakt abgegrenzt, d.h. parzellenscharf.

Der B-Plan wird als Satzung von der Ratsversammlung beschlossen und ist für jeden verbindlich. Damit setzt er den rechtlichen Rahmen für die Grundstücksnutzung jedes Eigentümers. Der B-Plan muss sich aus dem FNP entwickeln, d.h. er konkretisiert die gröberen Darstellungen des FNP, darf ihnen jedoch nicht widersprechen. Der FNP kann jedoch auch parallel zum B-Plan-Verfahren angepasst werden.

Bauleitplanverfahren

Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung ist für FNP und B-Pläne weitgehend gleich. Am Anfang steht normalerweise ein Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses.

Sind erste Entwürfe der Pläne fertig, findet eine erste (frühzeitige) Bürger- und Behördenbeteiligung statt. Hierbei werden die Bürger, meistens in Form einer Bürgerversammlung, über Ziele und Zwecke der Planung informiert und können ihre Meinung (Stellungnahmen) abgeben. Diese werden protokolliert (oder schriftlich eingereicht) und, zusammen mit den Stellungnahmen der parallel angeschriebenen Fachbehörden (z.B. Kreisverwaltung, Staatliches Umweltamt etc.), dem Bauausschuss zur Beurteilung vorgelegt. Der Ausschuss wägt ab, inwieweit die Stellungnahmen berücksichtigt und in die Pläne eingearbeitet werden sollen und beschließt die öffentliche Auslegung der Pläne.

Die Planentwürfe werden für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit haben die Bürger nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Auch die Fachbehörden werden nochmals beteiligt. Zusammen werden alle Stellungnahmen wieder dem Bauauschuss vorgelegt, der sie wiederum abwägt. Beschließt der Bauauschuss, dass die Pläne aufgrund der Stellungnahmen wesentlich geändert werden sollen, wird die öffentliche Auslegung wiederholt.

Wenn keine Änderungen mehr vorgenommen werden, werden die Pläne an die Ratsversammlung verwiesen, die sie schließlich beschließt. Der FNP bzw. seine Änderungen müssen danach noch durch das Innenministerium genehmigt werden. In Kraft treten die Bauleitpläne mit der amtlichen Bekanntmachung.

Bei bestimmten Planungen gibt es auch verkürzte bzw. vereinfachte Verfahren, in denen z.B. auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.

Bauordnung

Um die Belange des öffentlichen Baurechts kümmert sich der Fachdienst Städteplanung und Bauordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus bearbeiten in diesem Zusammenhang Bauanträge, Bauanzeigen, Bauvoranfragen, Anträge auf Abgeschlossenheit, Baulasten und alle Fragen rund um das öffentliche Baurecht.

Auch wenn der Erwerb oder eine Erweiterung eines Hauses oder eines gewerblichen Betriebs geplant ist, kann es sinnvoll sein, sich mit den zuständigen Fachleuten der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Dann kann im Vorwege abgeklärt werden, ob das geplante Vorhaben an dem vorgesehenen Ort möglich ist. Und das, bevor Sie sich vertraglich binden.

Aktuelle Bau- und Stadtentwicklungsprojekte in Heide

Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeiten Stadtplaner und Verwaltungsfachleute neue Ideen und Konzepte. Auch bei der konkreten Umsetzung von Plänen bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren und mit eigenen Vorschlägen einzubringen.