Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen in unserer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind.
Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen in den Landesverfassungen, dem Bundeswahlgesetz, den Landes- bzw. Kommunalwahlgesetzen sowie den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Aufgaben des Rathauses
Der Fachdienst 11 Zentrale Dienste –Zentrale Verwaltung und Wahlen- ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen und Bürgerbegehren sowie die Erstellung von Vorschlaglisten der Stadt Heide für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen.
Zu den Aufgaben gehören u.a. die Einrichtung und Ausstattung von Wahl- und Abstimmungslokalen einschließlich der personellen Besetzung, die Annahme von Wahlvorschlägen mit anschließender Vorprüfung und Vorbereitung der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss sowie die Ergebnisprüfung und -feststellung der Unterstützungsunterschriften in den Verfahren der Volksabstimmungen und Bürgerbegehren.
Für Briefwahl- und Briefabstimmungsanträge, Aufnahmen, Einsichtnahmen in und Einsprüche gegen die Wähler- und Abstimmungsverzeichnisse richtet der Fachdienst 11 zu den jeweiligen Terminen ein "Wahlamt" ein.
Alle Wahlen sind ...
- allgemein
Mit Vollendung eines festgelegten Lebensalters (je nach Wahlart 16. oder 18. Lebensjahr) steht jeder/jedem Wahlberechtigten das aktive Wahlrecht zu, sofern kein Ausschlussgrund (z.B. Betreuung für alle Angelegenheiten) vorliegt.
- unmittelbar
Bewerber/innen für eine Vertretung werden direkt, ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern/Wahlfrauen (z.B. Präsidentschaftswahlen USA) gewählt,
- frei
Jede/r Wahlberechtigte ist frei in seiner Entscheidung, ob und wen sie/er wählt.
- gleich
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- geheim
Es ist organisatorisch zu gewährleisten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Gewählt wird per Stimmzettel.