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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnungsberechtigungsschein ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und von der Anzahl der Familienangehörigen. Es gibt drei verschiedene Wohnungsberechtigungsscheine: den § 8 – Schein nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz den § 88 – d – Schein (Dritter Förderweg) und den § 88 – a – Schein (steuerbegünstigt).

Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?

Hinweis zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins

Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Dokumente erforderlich: 

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis über Einkommen der letzten 12 Monate (z.B. Jobcenterbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • aktueller Kontostand, üblicherweise durch einen Kontoauszug nachgewiesen
  • falls vorhanden, Nachweis bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • falls vorhanden, Kopie des Nachweises eines Pflegegrades

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden;

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, ist der Schein der Vermieterin / dem Vermieter vor Bezug der Wohnung vorzulegen und / bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben. Sollten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 oder 12 erhalten, empfiehlt es sich, vor Anmietung einer Wohnung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen.

 

Online beantragen

 

Download Antrag auf Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein - Wohnungssuche

Anbei finden Sie die Anschriften der Wohnungsgesellschaften, die in Heide über öffentlich geförderte Wohnungen verfügen. Bitte bewerben Sie sich bei den Wohnungsgesellschaften:

BUWOG Immobilien Treuhand GmbH

Schloßstraße 14, 22041 Hamburg

  

Mieterservicebüro Heide

Lilly-Wolff-Str. 2, 25746 Heide

Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 14 bis 15.30 Uhr

Telefon: 040-42237373

Homepage: www.buwog-immobilientreuhand.de

Feldstraße 39-41, 25746 Heide

Ansprechpartnerin: Frau Mittelbach

Telefon: 0481 684640

Homepage: www.rwv-dithmarschen.de

Johann-Hinrich-Fehrs-Str. 58, 25746 Heide

Sprechzeiten: jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr

Ansprechpartner: Herr Holm

Telefon: 04861 960511

Homepage: www.wobau-eiderstedt.de

Kreuzer Str. 2a , 25813 Husum

Telefon: 04841 961614

Homepage: www.hausverwaltung-husum.de

Hindenburgstraße 14a, 25704 Meldorf

Ansprechpartnerin: Frau Schultz

Telefon: 04832 99518

Homepage: www.wo-di.de

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Einkommens-Grenzen (§ 8 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz) für den § 8 – Schein entnehmen. Beim § 88 – d – Schein darf die Einkommensgrenze des § 8 (14.400 Euro) Wohnraumförderungsgesetz um bis zu 40% überschritten werden, bei § 88 a – Schein um bis zu 60%.

Folgende Abzugs- und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten
  • Pauschale Abzüge von jeweils 10%, wenn Sie Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Freibetrag für jedes zum Haushalt rechnende Kind / Behinderte / Jungverheiratete
  • Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen