Wohnberechtigungsschein
Der Wohnungsberechtigungsschein ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und von der Anzahl der Familienangehörigen. Es gibt drei verschiedene Wohnungsberechtigungsscheine: den § 8 – Schein nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz den § 88 – d – Schein (Dritter Förderweg) und den § 88 – a – Schein (steuerbegünstigt).
Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?
Hinweis zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins
Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Dokumente erforderlich:
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über Einkommen der letzten 12 Monate (z.B. Jobcenterbescheid, Rentenbescheid etc.)
- aktueller Kontostand, üblicherweise durch einen Kontoauszug nachgewiesen
- falls vorhanden, Nachweis bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises
- falls vorhanden, Kopie des Nachweises eines Pflegegrades
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden;
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, ist der Schein der Vermieterin / dem Vermieter vor Bezug der Wohnung vorzulegen und / bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben. Sollten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 oder 12 erhalten, empfiehlt es sich, vor Anmietung einer Wohnung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen.
Wohnberechtigungsschein - Wohnungssuche
Anbei finden Sie die Anschriften der Wohnungsgesellschaften, die in Heide über öffentlich geförderte Wohnungen verfügen. Bitte bewerben Sie sich bei den Wohnungsgesellschaften:
BUWOG Immobilien Treuhand GmbH
Schloßstraße 14, 22041 Hamburg
Mieterservicebüro Heide
Lilly-Wolff-Str. 2, 25746 Heide
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 14 bis 15.30 Uhr
Telefon: 040-42237373
Homepage: www.buwog-immobilientreuhand.de
Feldstraße 39-41, 25746 Heide
Ansprechpartnerin: Frau Mittelbach
Telefon: 0481 684640
Homepage: www.rwv-dithmarschen.de
Johann-Hinrich-Fehrs-Str. 58, 25746 Heide
Sprechzeiten: jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr
Ansprechpartner: Herr Holm
Telefon: 04861 960511
Homepage: www.wobau-eiderstedt.de
Hindenburgstraße 14a, 25704 Meldorf
Ansprechpartnerin: Frau Schultz
Telefon: 04832 99518
Homepage: www.wo-di.de
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Einkommens-Grenzen (§ 8 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz) für den § 8 – Schein entnehmen. Beim § 88 – d – Schein darf die Einkommensgrenze des § 8 (14.400 Euro) Wohnraumförderungsgesetz um bis zu 40% überschritten werden, bei § 88 a – Schein um bis zu 60%.
Folgende Abzugs- und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:
- Werbungskosten
- Pauschale Abzüge von jeweils 10%, wenn Sie Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen
- Freibetrag für jedes zum Haushalt rechnende Kind / Behinderte / Jungverheiratete
- Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen