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Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben

Landeseigene Grundstücke, die vom Land Schleswig-Holstein nicht mehr benötigt werden, können von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen erworben werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke, die das Land Schleswig-Holstein nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erwerben. Die Liegenschaften werden öffentlich zum Beispiel über das Internetportal Immowelt angeboten. In Einzelfällen erfolgt auch ein Verkauf über ein Auktionshaus.

Das gilt ebenfalls für Grundstücke, die dem Land durch Erbschaften zugefallen sind, sofern diese öffentlich vermarktbar sind.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Interesse an einem landeseigenen Grundstück haben, achten Sie bitte auf entsprechende Anzeigen und antworten bei Interesse auf diese Anzeigen.
  • Anschließend prüft die Behörde, ob die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf erfüllt sind, zum Beispiel ob das Grundstück für den gewünschten Zweck genutzt werden darf und ob Sie zahlungsfähig sind.
  • Wenn alles passt, erhalten Sie ein Kaufangebot oder es findet ein Gebotsverfahren statt, falls mehrere Interessenten vorhanden sind.
  • Im nächsten Schritt werden Kaufpreis und Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und der Behörde abgestimmt.
  • Der Kaufvertrag wird dann durch einen Notar beurkundet, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Nach der Unterzeichnung erfolgt die Zahlung des Kaufpreises.
  • Danach wird der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen, wodurch Sie rechtlich als Eigentümer gelten.
  • Zum Schluss erhalten Sie das Grundstück offiziell übergeben.

Voraussetzungen

  • Als Käuferin oder Käufer müssen Sie belegen können, dass der Kaufpreis bezahlt werden kann.
  • Das Grundstück muss in der Regel für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Manchmal ist eine entsprechende Erklärung oder Vereinbarung erforderlich.
  • Als Käuferin oder Käufer dürfen Sie keine ausstehenden Zahlungen oder Verpflichtungen gegenüber dem Land haben.
  • Die Nutzung des Grundstücks muss mit geltenden Bebauungsplänen und anderen Vorschriften vereinbar sein.
  • Je nach Grundstück kann die Zustimmung weiterer Behörden oder Gremien notwendig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte achten Sie auf die Angaben im Rahmen der öffentlichen Ausbietung zum Beispiel bei Immowelt oder des Auktionshauses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die konkreten Fristen können je nach Behörde, Bundesland und Verfahren variieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle, um keine Fristen zu versäumen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.

Rechtsgrundlage

§64 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO)

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise „Fiskalerbschaften“ entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Land dabei auch gesetzlicher Erbe.

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Herr Torsten Lütjens +49 481 6850-675
torsten.luetjens@stadt-heide.de

Herr Michael Sommer +49 481 6850-671
michael.sommer@stadt-heide.de

Herr Georg Vennemann 0481 6850-0
georg.vennemann@stadt-heide.de

Postanschrift Postelweg 1
25746 Heide

Öffnungszeiten

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.