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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Rechtsgrundlage

§ 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Stefanie Klabes +49 481 6850-326
stefanie.klabes@stadt-heide.de

Herr Leon Sommerfeld +49 481 6850-323
leon.sommerfeld@stadt-heide.de

Frau Mirja Klabunde +49 481 6850-325
mirja.klabunde@stadt-heide.de
WWW: https://www.heide.de

Herr Dirk Trantoff +49 481 6850-324
dirk.trantoff@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bürgerbüro
montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Briefwahlbüro
Montag            8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag         8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch         8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag     8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag            8 Uhr bis 12 Uhr

Ausgenommen sind die Feiertage:

  • Tag der Arbeit, 1. Mai 2026 (Freitag)
  • Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 (Donnerstag)
  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026 (Montag)

    Zudem sind die Dienstellen der Stadt Heide am 15. Mai 2026 (nach Christi Himmelfanhrt) geschlossen.