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Schulwegsicherheit

Die Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit erfolgt in Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern, der Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern.

Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.

Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Präventionskräften der Polizei, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.

Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.

Rechtsgrundlage

  • Runderlass „Verkehrserziehung und Schulwegsicherung“ des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK -  vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
  • Runderlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005

Verkehrserziehung und Schulwegsicherung, KMK-Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule

Erlass "Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung"

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".

Sicherer Schulweg

Unfallprävention

Verkehrssicherheit

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Stefanie Kleis +49 481 6850-132
Fax: +49 481 6850-7132
stefanie.kleis@stadt-heide.de

Frau Petra von der Heyde +49 481 6850-132
Fax: +49 481 6850-7132
petra.vonderheyde@stadt-heide.de

Herr Mirko Kalweit +49 481 6850-131
mirko.kalweit@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Besuchszeiten Rathaus:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.