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Wohnungssicherung Beratung

Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Rechtsgrundlage

§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

§§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Investitionsbank Schleswig-Holstein - Förderprogramm Soziale Stadt

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein - Wohnungslosenhilfe

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Herr Andre Keil +49 481 6850-500
Mobiltelefon: 0152 36363086
keil.kdwv@stadt-heide.de

Frau Anja Czernitzki +49 481 6850-501
anja.czernitzki@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 14 Uhr bis 16.30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung.