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In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
     
  • Umweltbericht mit einer Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Plans auf die Umwelt

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen. 
  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
     
  • Bei der Aufstellung oder (Teil-)Fortschreibung eines landesweiten Raumordnungsplanes können Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben. Das Verfahren hierzu wird im Internet veröffentlicht.

Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG)

§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)

§ 8 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaplaG SH)

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Herr Thore Westphalen +49 481 6850-623
thore.westphalen@stadt-heide.de

Frau Larissa Heyer-Lüders +49 481 6850-625
larissa.heyer@stadt-heide.de

Frau Nane Christin Thode +49 481 6850-621
nanechristin.thode@stadt-heide.de

Frau Marielle Karstens +49 481 6850-622
marielle.karstens@stadt-heide.de
WWW: https://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bauprojekte-und-stadtentwicklung.html

Herr Marc Kröger 0481 6850
marc.kroeger@stadt-heide.de

Postanschrift Postelweg 1
25746 Heide

Öffnungszeiten

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.