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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen. 

Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern. 
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.

Verfahrensablauf

Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid. 
  • Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
 

Anlage 1 TSt. 3 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 75 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)

§ 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter

§ 3 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVO)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Bauordnungsrecht

Bauen

Zuständige Stelle(n)

Postanschrift Postelweg 1
25746 Heide

Öffnungszeiten

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.