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Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

  • online,
  • schriftlich,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen

Keine

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Herr Thore Westphalen +49 481 6850-623
thore.westphalen@stadt-heide.de

Frau Larissa Heyer-Lüders +49 481 6850-625
larissa.heyer@stadt-heide.de

Frau Nane Christin Thode +49 481 6850-621
nanechristin.thode@stadt-heide.de

Frau Marielle Karstens +49 481 6850-622
marielle.karstens@stadt-heide.de
WWW: https://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bauprojekte-und-stadtentwicklung.html

Herr Marc Kröger 0481 6850
marc.kroeger@stadt-heide.de

Postanschrift Postelweg 1
25746 Heide

Öffnungszeiten

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.