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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Rechtsgrundlage

§ 20 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 21 Personenstandsgesetz (PStG)

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Dörte Springer +49 481 6850-321
doerte.springer@stadt-heide.de

Frau Kathleen Ahrens +49 481 6850-322
kathleen.ahrens@stadt-heide.de

Frau Imke Sticken +49 481 6850-319
imke.sticken@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

Öffnungszeiten

Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-:
Vormittags:

Montags bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags:
Donnerstag:14:00 bis 16:30 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.