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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

Bei Verlust eines digitalen Fischereischeins (ab 01.10.2025) erhalten Sie einen Ersatz. Bei Verlust eines älteren Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen beantragen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeines können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Bei Verlust Ihres vor dem 01.10.2025 ausgestellten Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Ersatz-Fischereischeins.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
  • Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

 

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie loggen sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
  • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
  • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus, wählen Sie im Dienst „Ersatzausstellung“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  • Hierfür benötigen Sie die Nummer (ID) Ihres verlorengegangenen Fischereischeins. Ohne die Nummer des verlorengegangenen Fischscheins kann der Onlinedienst nicht genutzt werden. Wenn Sie die Nummer nicht mehr besitzen, wählen Sie bitte den Antragsweg über die zuständige Behörde.
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Voraussetzungen

  • Sie waren beziehungsweise sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
  • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines neuen Fischereischeins (bei Verlust eines vor dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins) entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung „Fischereischein beantragen“.
  • Bei Beantragung über den Onlinedienst: Nummer (ID) des verloren gegangenen Fischereischeins (nur möglich für digitalisierte, ab dem 01.10.2025 ausgestellte Fischereischeine)
  • Bei Beantragung in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder einer Nebenstelle der oberen Fischereibehörde: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Welche Gebühren fallen an?

Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

§ 26 Landesfischereigesetz (LFischG)

§ 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

Was sollte ich noch wissen?

Berufs- und Angelfischerei

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Stefanie Klabes +49 481 6850-326
stefanie.klabes@stadt-heide.de

Herr Leon Sommerfeld +49 481 6850-323
leon.sommerfeld@stadt-heide.de

Frau Mirja Klabunde +49 481 6850-325
mirja.klabunde@stadt-heide.de
WWW: https://www.heide.de

Herr Dirk Trantoff +49 481 6850-324
dirk.trantoff@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bürgerbüro
montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Briefwahlbüro
Montag            8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag         8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch         8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag     8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag            8 Uhr bis 12 Uhr

Ausgenommen sind die Feiertage:

  • Tag der Arbeit, 1. Mai 2026 (Freitag)
  • Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 (Donnerstag)
  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026 (Montag)

    Zudem sind die Dienstellen der Stadt Heide am 15. Mai 2026 (nach Christi Himmelfanhrt) geschlossen.