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Informationen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder hauptamtlichen Bürgermeister erhalten

In Gemeinden mit hauptamtlicher Verwaltung arbeitet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nur für die Gemeinde.

Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Zusammen mit der Gemeindevertretung oder der Stadtvertretung gehört die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu den wichtigsten Organen der Gemeinde. In kreisfreien Städten und in größeren kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Amtsbezeichnung Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet.

Die Aufgaben der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind vielfältig. Sie oder er leitet die Gemeindeverwaltung, führt Gesetze aus, bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und setzt diese um. Außerdem berichtet sie oder er dem Hauptausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung. Weitere Aufgaben sind das Treffen von Entscheidungen, die von der Gemeindevertretung übertragen wurden, die gesetzliche Vertretung der Gemeinde nach außen und das Unterschreiben von Satzungen. Zusätzlich ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die oberste Dienstbehörde und damit die Chefin oder der Chef aller Beschäftigten in der Verwaltung.

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit 4.000 bis 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Gemeindevertretung beschließen, eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die eigentlichen Verwaltungsaufgaben erledigt in diesen Gemeinden jedoch weiterhin das Amt oder die Kommune, die von der Gemeinde beauftragt wurde.

Verfahrensablauf

  • Für die Information über die Aufgaben einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist kein besonderes Verfahren notwendig.
  • Sie können sich jederzeit an die Gemeinde wenden oder die bereitgestellten Veröffentlichungen nutzen.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer. Informationen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Bürgermeister stehen unmittelbar zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

§ 55 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH)

§ 65 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nur dann vorgesehen, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird oder eine Entscheidung getroffen wird, gegen die Sie sich rechtlich wehren könnten.

Da es sich hier lediglich um frei zugängliche Informationen über die Aufgaben der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters handelt, entsteht kein Verwaltungsakt und damit auch kein Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ausschließlich dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters zu geben.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen, einen Antrag oder eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stellen der Gemeinde. Für Auskünfte zu konkreten Verwaltungsverfahren können je nach Thema unterschiedliche Fachbereiche zuständig sein.

Bei Fragen zu lokalen Regelungen, Satzungen oder Beschlüssen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden.

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Maike Plöger +49 481 6850-901
maike.ploeger@stadt-heide.de

Frau Kathrin Friedmann +49 481 6850-902
Fax: +49 481 6850-7902
kathrin.friedmann@stadt-heide.de

Adresse Postelweg 1
25746 Heide

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Besuchszeiten Rathaus:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.