In diesem Jahr fällt der Heilige Abend (24. Dezember) auf einen Sonntag. Das bedeutet, dass bestimmte Geschäfte entsprechend des Ladenöffnungszeiten- und Sonn- und Feiertagsgesetzes bis 14 Uhr geöffnet haben dürfen.
HEIDE (hps) Wer am Heiligen Abend genau öffnen darf, bestimmt das schleswig-holsteinische Ladenöffnungszeitengesetz. Entsprechend §3, Absatz 3, Nr. 2. und 3. haben insbesondere die Geschäfte die Möglichkeit bis 14 Uhr Waren anzubieten, die überwiegend Lebens- und Genussmittel sowie Weihnachtsbäume verkaufen.
Geöffnet haben dürfen zudem die in § 4, Absatz 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes genannten Geschäfte, sowie Läden, die nach den Ausnahmen des Sonn- und Feiertagsgesetz zugelassen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).