Kultur aktiv gestalten! - Eine neue Kulturförderung für Heide
Heides kulturelle Vielfalt stärken ist das Ziel der neuen Richtlinie zur Kulturförderung!
Ab 2024/2025 können Vereine, Verbände, natürliche und juristische Personen Unterstützung für ihr kulturelles Vorhaben beantragen. Damit soll die Initiative, die Gestaltung und die Pflege einer breit gefächerten, variationsreichen und hochwertigen Kulturlandschaft in der Stadt Heide unterstützt werden.
Alle Fragen auf einen Blick
„Ich will ein kulturelles Projekt verwirklichen! Was sind die Fördermöglichkeiten?“
Vereine, Verbände, natürliche und juristische Personen können ab 2024 Projektförderung und ab 2025 institutionelle Förderung bei der Stadt Heide beantragen. Die kulturellen Vorhaben oder Vereinstätigkeiten sollen dabei einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zur Stadt Heide aufweisen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
- von besonderer inhaltlicher, kultureller und/oder künstlerischer Bedeutung und Qualität sind,
- für einen öffentlich zugänglichen kulturellen Austausch sorgen,
- von bislang nicht kooperierenden Partnern durchgeführt werden und erstmalig zusammenarbeiten, also neue Netzwerke bilden,
- die kulturelle Identität von Minderheiten stärken und damit die Integration und das gegenseitige Verständnis fördern,
- an regionale kulturelle und künstlerische Traditionen anknüpfen, zu deren Erhalt beitragen und deren Weiterentwicklung fördern,
- Themen aufgreifen, die zu einem generationsübergreifenden Austausch beitragen,
- zur Pflege der plattdeutschen Sprache beitragen oder
- neue Zielgruppen für die jeweiligen Themen ansprechen.
Die Kulturförderung ist jedoch eine freiwillige, öffentliche Leistung aus jährlich bereitgestellten Haushaltsmitteln, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Eine vollständige Auflistung Rahmenbedingungen finden Sie in der Richtlinie zur Kulturförderung.
„Welche Förderart ist die richtige für mein Vorhaben?“
Verschiedene Vorhaben erfordern unterschiedliches Vorgehen. Je nach Art und Summe der Förderung sind deshalb andere Antrags- & Verwendungsnachweisvorgaben oder förderfähige Kosten definiert.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Arten der Förderung:
- Bei der institutionellen Förderung wird ein Verein oder Verband für seine Vereinsleistungen im gesamten Geschäftsjahr unterstützt.
- Bei der projektbezogenen Förderung wird ein zeitlich und inhaltlich abgegrenztes Projekt z.B. eine Veranstaltung unterstützt.
Beide Förderarten können ausschließlich als Fehlbedarfsfinanzierung also zur Deckung einer Finanzierungslücke vergeben werden. Die entsprechende Lücke muss im Antrag deshalb gesondert ausgewiesen werden.
Eine vollständige Auflistung Rahmenbedingungen finden Sie in der Richtlinie zur Kulturförderung.
„Welche Kosten werden gefördert?“
Förderfähig sind zum Beispiel Honorare und Aufwandsentschädigungen, Marketingkosten, Raummieten und damit verbundene Nebenkosten oder Sachkosten (z.B. Arbeits- und Verbrauchsmaterialien). Eine vollständige Auflistung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben finden Sie in der Richtlinie zur Kulturförderung.
„Ich will einen Antrag auf Förderung stellen. Was muss ich beachten?“
Grundlage jeder Förderung ist die Kulturförderrichtlinie der Stadt Heide, in der der Ablauf und alle Rahmenbedingungen zusammengefasst sind.
Der Antrag kann an die Stadt Heide, FB 2 – Kultur, Postelweg 1, 25746 Heide gerichtet werden. Gerne nehmen wir Ihren Antrag auch digital per E-Mail entgegen, aus Gründen der Datensicherheit jedoch lediglich als zusammenhängendes PDF mit max. 25MB.
Ihr Antrag auf Kulturförderung muss dabei Folgendes enthalten:
- das Antragsformular
- eine Beschreibung des Vorhabens
- einen verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan
Bitte beachten Sie außerdem: Wir benötigen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Projekts! Die Antragsfrist zur nächsten institutionellen Förderung ist der 30. Juni 2024 für eine Förderung im Geschäftsjahr 2025. Anträge auf Projektförderung können bis 3 Monate vor Projektbeginn gestellt werden.
Eine vollständige Auflistung Rahmenbedingungen finden Sie in der Richtlinie zur Kulturförderung.
"Mein Antrag wurde bewilligt. Was jetzt?"
Nach der Bewilligung des Fördervorhabens und erfolgter Genehmigung des städt. Haushalts, wird der Zuschuss i.d.R. im Vorwege des Projekts oder Anfang des Geschäftsjahres ausgezahlt.
Nach Durchführung Ihres Projekts oder erfolgreichem Abschluss des Geschäftsjahres fehlt dann nur noch der Verwendungsnachweis. Die entsprechenden Fristen zu denen der Nachweis bei der Stadt Heide vorliegen muss (in der Regel 3 Monate nach Abschluss) und welche Vorgaben erfüllt werden müssen, können Sie im Detail der Kulturförderrichtlinie entnehmen.
Ein gutes Projekt verdient Aufmerksamkeit. Gerne nehmen wir Ihr Projekt kostenfrei mit in unsere Homepageübersicht dieser Seite auf und bewerben das Vorhaben somit zusätzlich. Schicken Sie uns dazu bitte Fotomaterial inkl. der Einverständniserklärung zur Nutzung zu. Daneben bietet das Heider Stadtmarketing weitere Werbemöglichkeiten für touristische Veranstaltungen an - ob öffentlich gefördert oder nicht.
Ansprechpartnerin
Dr. Melanie Greinert
Lüttenheid 40
25746 Heide
Telefon: 0481-63742
E-Mail: melanie.greinertstadt-heidede
Aktuell durch die Stadt Heide geförderte Vereine und Verbände im Bereich Kultur:
- Brahms-Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V.
- Frauenchor Heide e.V.
- Freunde und Förderer des Klaus-Groth-Museums Heide e.V.
- Förderverein Torfbacken e.V.
- Klaus-Groth-Gesellschaft Heide e.V.
- Kunstverein Heide e.V.
- Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen e.V.
- Norderegge, Österegge und Süderegge Hahnbeer
- Stiftung gegen Extremismus und Gewalt in Heide und Umgebung
Fördergalerie
Hier sehen Sie eine kleine Auswahl der bisher geförderten Kulturprojekte:
Ihr Projekt fehlt noch in unserer Diashow? Melden Sie sich gern bei uns!