Die Stadt Heide setzt die Gebührenpflicht auf den Parkplätzen Rosenstraße, Lüttenheid sowie Stadtbrücke (Ost und West) vorübergehend aus. Hintergrund sind offene rechtliche Fragen zur ausschließlichen Bezahlung per Smartphone-App.
Die Gebührenpflicht auf den genannten Flächen gilt seit dem 1. September. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme sind Stadtpolitik und -verwaltung davon ausgegangen, dass eine reine App-Lösung rechtlich zulässig ist. Zudem sollte mit dem sogenannten Handy-Parken dem allgemeinen Wunsch nach Digitalisierung – also nach einfacheren und effizienteren Abläufen – Rechnung getragen werden. Daher haben sich die Beteiligten bewusst gegen das Aufstellen von Parkscheinautomaten entschieden.
Nachdem nun öffentlich Zweifel an der Zulässigkeit der ausschließlich digitalen Bezahlmöglichkeit aufgekommen sind, hat die Stadt Heide verschiedene zuständige bzw. fachlich befasste Stellen um eine Einschätzung gebeten, unter anderem das Bundesministerium für Verkehr. Von dort liegt nun eine Rückmeldung vor. Der Ansicht des Ministeriums nach kann das Bezahlen via Smartphone-App als Ergänzung zu Parkscheinautomaten angeboten werden, jedoch nicht als alleinige Möglichkeit. Weitere angefragte Rechtseinschätzungen und Stellungnahmen stehen noch aus – zumal es in Deutschland öffentlich bewirtschaftete Parkplätze gibt, auf denen die Bezahlung nur per App möglich ist. Zum Beispiel den Parkplatz Biermannstraße in Celle. „Es handelt sich offenbar um eine Grauzone“, erläutert Bürgermeister Oliver Schmidt-Gutzat.
Ungeachtet dessen hat die Stadt nun entschieden, die Parkraumbewirtschaftung auf den Stellplätzen Rosenstraße, Lüttenheid sowie Stadtbrücke (Ost und West) zunächst zu pausieren. Bereits heute Vormittag wurden die entsprechenden Hinweisschilder vom Baubetriebshof abgedeckt. Das heißt, bis auf Weiteres kann auf den drei Parkplätzen wieder kostenlos geparkt werden.
Grundsätzlich hält die Stadt Heide an dem Ziel fest, die genannten Flächen zu bewirtschaften. Die Maßnahme ist wichtiger Bestandteil des von der Kommunalaufsicht geforderten Pakets zur Konsolidierung des angespannten städtischen Haushalts. „Wir haben die klare Auflage, unsere Ausgaben zu reduzieren und zusätzliche Einnahmen zu erzielen“, betont Schmidt-Gutzat. „Die Entscheidung, die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten, ist auch vor dem Hintergrund gefallen, dass wir Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B so lange wie möglich vermeiden wollen.“ Für den Bürgermeister steht deshalb fest: „Es geht um das Wie, nicht um das Ob der Parkraumbewirtschaftung auf diesen Flächen. Deshalb stellen wir jetzt noch einmal auf null, klären die offenen Fragen und starten dann mit einer rechtssicheren und praktikablen Lösung neu.“
Mit dem weiteren Vorgehen wird sich demnächst der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus befassen. Dabei soll geklärt werden, wie die Gebührenpflicht auf den betroffenen Flächen künftig ausgestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Parkplatz Tannenstraße noch einmal betrachtet, für den ebenfalls die Einführung einer Gebührenpflicht vorgesehen ist. Da die Fläche vor allem von Schülerinnen und Schülern des Werner-Heisenberg-Gymnasiums genutzt wird, soll noch einmal politisch erörtert werden, ob der Parkplatz diesen Personengruppen auch künftig kostenfrei zur Verfügung stehen soll.
Nicht von der vorübergehenden Gebührenpflicht-Aussetzung betroffen sind die Parkplätze Marktplatz und Kleine Freiheit. Dort stehen bereits seit vielen Jahren Parkscheinautomaten zur Verfügung. Die Parkraumbewirtschaftung wird auf beiden Flächen daher unverändert fortgeführt.