Das Heider Bürgerhaus darf künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen und Zwecke genutzt werden. Eine entsprechende Satzungsänderung hat die Ratsversammlung am Mittwochabend fraktionsübergreifend beschlossen. Nicht gestattet sind fortan insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisparteitage sowie sonstige Mitgliederversammlungen. Auch Wahlkampfveranstaltungen dürfen künftig nicht mehr im Bürgerhaus stattfinden.
Die neue Regelung gilt nicht nur für Parteien selbst. Auch deren Jugendorganisationen sowie parteinahe Einrichtungen, wie beispielsweise Stiftungen, sind von der Nutzung des Bürgerhauses ausgeschlossen. Stadtpolitische Veranstaltungen und Termine bleiben hingegen weiterhin zulässig. Dazu zählen vor allem Sitzungen der in der Heider Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie Sitzungen städtischer Gremien. Die politische Arbeit der kommunalen Selbstverwaltung im Bürgerhaus wird durch die Satzungsänderung somit nicht eingeschränkt. Darüber hinaus stehen die Räumlichkeiten des Bürgerhauses weiterhin für alle gesellschaftlichen und kulturellen Anlässe (z.B. Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen, Personalversammlungen) – soweit es sich nicht um eine kommerzielle Veranstaltung handelt – zur Verfügung.
In den vergangenen Wochen hat die Stadtpolitik intensiv an dem Thema gearbeitet und einen klareren Regelkatalog für die Benutzung des Bürgerhauses aufgestellt. Im Laufe des Verfahrens gab es auch aus der Bevölkerung positive Rückmeldungen zu dem Vorhaben. Das Bürgerhaus der Stadt Heide steht vorrangig für die Sitzungen der städtischen Gremien und für verwaltungsinterne Veranstaltungen zur Verfügung. „Mit der Satzungsänderung schafft die Stadt Heide eine klare Abgrenzung zwischen parteipolitischer Nutzung und der kommunalpolitischen Arbeit vor Ort“, erläutert Bürgermeister Oliver Schmidt-Gutzat. “Die Stadt steht damit wieder mehr im Fokus.”
Die geänderte Satzung wird in Kürze im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide veröffentlicht – und tritt sodann in Kraft.