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Anpassung der Parkgebühren

Die Stadt Heide weitet ihre Parkraumbewirtschaftung aus und hebt zum 1. August 2026 die Parkgebühren auf dem Marktplatz und dem Parkplatz Kleine Freiheit an. Damit reagieren Politik und Verwaltung auf die angespannte Finanzsituation und die strikten Vorgaben der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, die zusätzliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltslage fordert

Fraktionsübergreifend und mit großer Mehrheit – es gab eine Enthaltung – hat sich die Ratsversammlung für eine entsprechende Neufassung der Parkgebührenverordnung ausgesprochen. Die Entscheidung erfolgte auch vor dem Hintergrund, Erhöhungen der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer zu vermeiden.

Wie schon im vergangenen Jahr wurde der Haushalt der Stadt Heide vom Kieler Innenministerium nur unter Auflagen genehmigt. Die Stadt ist deshalb dazu verpflichtet, weitere Konsolidierungsschritte umzusetzen, die dauerhaft zu höheren Einnahmen bzw. zu geringeren Ausgaben führen. Bereits 2025 hatte die Ratsversammlung – nach intensiven Beratungen und in enger Abstimmung mit der Verwaltung – einen entsprechenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem eine tarifliche und räumliche Ausweitung der städtischen Parkraumbewirtschaftung.

Für den Marktplatz und den Parkplatz Kleine Freiheit werden die Parkgebühren mit Beginn des kommenden Monats angehoben. Ab der ersten Parkstunde steigt das Entgelt jeweils um 50 Cent. Während die ersten 30 Minuten weiterhin 50 Cent kosten, werden für eine Stunde künftig 1,50 Euro, für zwei Stunden 2,50 Euro, für drei Stunden 3,50 Euro und für vier Stunden 4,50 Euro fällig. Für eine Parkdauer von mehr als vier Stunden beträgt die Gebühr künftig  5,50 Euro. Auch die Gebühren für Dauerparker werden angepasst. Ein Monatsausweis kostet künftig 65 Euro statt bisher 55 Euro. Der Preis für einen Vierteljahresausweis steigt von 150 Euro auf 180 Euro, ein Halbjahresausweis kostet künftig 310 Euro statt bisher 290 Euro. Diese Gebühren gelten künftig einheitlich auf allen von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen.

Zudem wird die Parkraumbewirtschaftung schrittweise auf weitere öffentliche Flächen ausgeweitet. Betroffen sind der Parkplatz Lüttenheid, die Parkfläche unter der Stadtbrücke sowie die Parkplätze Rosenstraße und Tannenstraße. Auf den neu bewirtschafteten Flächen werden allerdings keine Parkscheinautomaten aufgestellt; die Bezahlung ist ausschließlich digital über die gängige Smartphone-App “PayByPhone” möglich. Über die Umsetzung und die jeweiligen Termine des Inkrafttretens wird die Stadt Heide gesondert informieren. Dies gilt insbesondere für den Parkplatz Tannenstraße, bei dem die konkrete Ausgestaltung derzeit noch final abgestimmt wird. Dabei geht es unter anderem um die Möglichkeit des kostenlosen Parkens für Schülerinnen und Schüler des Werner-Heisenberg-Gymnasiums.

Marc Trester, Erster Stadtrat und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Heide, betont: „Die Anpassung der Parkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Stadt Heide die von der Kommunalaufsicht geforderte Haushaltskonsolidierung umsetzt. Diese Entscheidungen fallen uns nicht leicht. Sie sind jedoch notwendig, um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt langfristig zu sichern und auch künftig die Aufgaben erfüllen zu können, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von ihrer Stadt erwarten.“