Städtebauförderung

Seit Anfang der 70er Jahre stellen Bund und Länder in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.

Der Erklärfilm "So funktioniert die Städtebauförderung" gibt Antworten auf Fragen rund um die Städtebauförderung: Wie funktioniert sie? Wo setzt sie an und wie wirkt sie? Was leistet die Städtebauförderung, um aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Städte und Gemeinden zu begegnen?

FAQs zur Städtebauförderung

Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?

Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Welches Ziel verfolgt das Städtebauprogramm "Soziale Stadt", in das z.B. das Quartier Heide-Süd aufgenommen wurde?

Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.

Wie hoch ist die Förderung für die Stadt Heide?

Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Heide ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.

Was muss die Stadt tun, um Fördermittel zu erhalten?

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen nun als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Stadt jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.

Was umfassen die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das sogenannte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)?

  • Analyse der Ist-Situation und Identifikation von städtebaulichen Missständen
  • Prozessbegleitende Beteiligung und Information
  • Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
  • Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets

Was passiert mit meinen Ideen und Anregungen?

Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und in der Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen berücksichtigt. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligung online zur Verfügung gestellt.

Informieren Sie sich über unsere Projekte - und bringen Sie Ihre Ideen ein!

Alle Arbeitsschritte werden unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort entwickelt. Hierzu informieren wir regelmäßig:

- im Bauausschuss der Stadt Heide

- im Rahmen weiterer Veranstaltungen, z.B. der "Heider Zukunftsgespräche", bei Stadtspaziergängen oder Exkursionen

Wenn Sie mehr über die Städtebauförderung und ihre konkreten Projekte in Heide erfahren oder selber an den Planungen mitwirken möchten, dann sprechen Sie uns gerne an:

Aglaja Bitzinger
Telefon: 0481/6850-623
E-Mail: aglaja.bitzinger@stadt-heide.de
Stephanie Franke
Telefon: 0481/6850-622
E-Mail: stephanie.franke@stadt-heide.de