Informationen zur Briefwahl für den 8. Mai 2022
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann sich der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.
Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim
Wahlamt der Stadt Heide
Rathaus, Zimmer EG 05
Postelweg 1, 25746 Heide
ab Montag, 28. März, bis Mittwoch, 4. Mai 2022, 8 Uhr per E-Mail oder mit einem formlosen Briefwahlantrag (ab Montag, 28. März, bis Mittwoch, 4. Mai, 8 Uhr) zur Landtagswahl gestellt werden.
Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen.
Wichtiger Hinweis
Der Service „Briefwahl-Unterlagen online beantragen“ haben wir mit dem heutigen Tage (4. Mai) eingestellt, da die rechtzeitige Übersendung der Briefwahlunterlagen aufgrund des Postwegs (Übersendung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen durch die Stadt Heide und Rücksendung des Wahlbriefes durch Sie) nicht mehr möglich ist.
Wir empfehlen den Antrag persönlich bei der Stadt Heide -Wahlamt-, Postelweg 1, Rathaus, im Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten (Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zu stellen, weil die Briefwahlunterlagen dann sofort ausgehändigt werden können bzw. Sie vor Ort im Briefwahlbüro wählen können.
Bitte beachten Sie, dass der hellrote Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem blauen Stimmzettelumschlag) und dem ausgefüllten unterschriebenen Wahlschein von Ihnen so rechtzeitig übersandt werden muss, dass er bis spätestens am Wahltag 18 Uhr bei der Stadt Heide beim Wahlamt eingeht/abgegeben wird.)
Wichtig: Der Aufruf der Webanwendung ist nur mit aktuellen Browserversionen möglich. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch den Wahlbenachrichtigungsbrief benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen.
Wer den Brief nicht mehr hat, kann auch einen formlosen Briefwahlantrag stellen.
Die Anträge müssen entweder per Post an das Wahlamt geschickt werden (Achtung: Das Frankieren nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt per Brief wählen und alle Unterlagen dort lassen.
Gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses haben Sie die Möglichkeit, im Wahlamt (Rathaus, EG 05) Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten oder sofort zu wählen.
Öffnungszeiten Wahlamt:
- Mo., Mi., Do., Fr.: 8 Uhr bis 12 Uhr
- Mo. u. Di.: 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
- Di.: 8 Uhr bis 12 Uhr
- Do.: 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt persönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die Online-Beantragung über das Internet.
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.
Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende „Vollmacht“ fü r einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig!
Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen z.B. an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.
Wahlscheine können nur bis Freitag, 6. Mai 2022, 12 Uhr beantragt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag (8, Mai) um 15 Uhr.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Wahlumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst den Stimmzettel mit einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.
Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Wahlumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.
Anschließend kann der Wahlbriefumschlag unfrankiert (im Inland) zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlbehörde (Wahlamt) absenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 8. Mai 2022, bis 18 Uhr eingehen kann.
Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.