Informationen zur Briefwahl
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann sich der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Stadt Heide empfiehlt ihren Bürger*innen und Bürgern daher die persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal.
Wo und wie kann ich Briefwahl schriftlich oder online beantragen?
Um per Briefwahl wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese können bis Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr, schriftlich per E-Mail oder mit einem formlosen Briefwahlantrag beim Wahlamt der Stadt Heide, Postelweg 1, beantragt werden.
Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift in Heide,
- ggf. Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
- Unterschrift bei schriftlicher Beantragung.
Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Service
- Briefwahlunterlagen ONLINE beantragen
- Online-Briefwahlantrag über QR-Code
(freigeschaltet von Freitag, 24. April 2026, 18 Uhr, bis Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr) auf der Internetseite der Stadt Heide zu nutzen. Der Aufruf der Webanwendung ist nur mit aktuellen Browserversionen möglich.
Am Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr, endet die Möglichkeit Briefwahl online/schriftlich zu beantragen, da sonst wegen der Umlaufzeiten (Übersendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Stadt Heide und Rücksendung des Wahlbriefs durch Sie) die Gefahr besteht, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig wieder im Briefwahlbüro ankommen.
Für die schriftliche Antragstellung können Sie auch den Briefwahlantrag nutzen, der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet. DenWahlbenachrichtigungsbrief erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 17. Mai 2026.
Briefwahl bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen direkt vor Ort im Briefwahlbüro
Um im Briefwahlbüro direkt vor Ort brieflich wählen zu können, müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mitbringen. Briefwahlanträge direkt vor Ort im Briefwahlbüro/Wahlamt können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, gestellt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Erdgeschoss, Postelweg 1, Heide.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro/Wahlamt:
- Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
- Dienstag: 8 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung.
Ausgenommen sind Feiertage:
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2026 (Freitag)
- Christi Himmelfahrt, 21. Mai 2026 (Donnerstag)
- Pfingstmontag, 1. Juni 2026 (Montag)
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.
Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende Vollmachtfür einen anderen die Unterlagen mitnimmt.
Wichtige Informationen
- Wahlberechtigte, die per Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.
- Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheines entweder im Wahllokal oder auch im Briefwahlbüro wählen.
- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 – 108d des Strafgesetzbuches).
- Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auf die vorstehenden allgemeinen Hinweise wird verwiesen.
- Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass dieser beim Wahlamt der Stadt Heide spätestens am Wahltag, Sonntag, 7. Juni 2026, bis 18.00 Uhr eingehen kann.
- Die Abgabe des roten Wahlbriefes bei der darauf angegebenen Adresse oder in dessen Briefkasten am Rathaus wird zur Vermeidung von Postlaufzeiten empfohlen.
- Wer den Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht.
Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweise zu nicht zugegangenen oder verloren gegangenen Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die beantragten Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) nicht erhalten haben oder diese verloren gegangen sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt. Sie können neue Unterlagen erhalten. Dafür müssen Sie dem Wahlamt gegenüber schriftlich glaubhaft nachweisen und versichern, dass Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind. Dann kann Ihnen bis zum Sonnabend (6. Juni 2026) vor der Wahl, um 12 Uhr, auf schriftlichen Antrag ein neuer Wahlschein (Briefwahlunterlagen) ausgestellt werden. Ihr alter Wahlschein wird dann für ungültig erklärt werden und Sie erhalten neue Unterlagen.
Hierfür ist das Wahlamt
- am Sonnabend, 6. Juni 2026, von 11 Uhr bis 12 Uhr
besetzt und unter der Telefonnummer 0481/6850-112 oder 0162/1052631 zu erreichen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, denn ab Sonnabend, 12 Uhr, werden keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt. Wurde Ihr Antrag bearbeitet und haben Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie nicht mehr am Wahltag im Wahllokal wählen, da für den ausgestellten Wahlschein ein sogenannter Sperrvermerk (W-Vermerk) im Wählerverzeichnis gesetzt wurde. Sie benötigen zur Wahl unbedingt einen neuen Wahlschein.
Ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann dann nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr beantragt werden.










