Informationen zur Briefwahl für die Europawahl am 9. Juni 2024

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann sich der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können ab sofort bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 8 Uhr, per E-Mail oder mit einem formlosen Briefwahlantrag beim

Wahlamt der Stadt Heide, Postelweg 1,

beantragt werden. Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch erst nach dem Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen (ab dem 29. April 2024).

Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Service „Briefwahlunterlagen ONLINE beantragen“ auf der Internetseite der Stadt Heide zu nutzen. Der Aufruf der Webanwendung ist nur mit aktuellen Browserversionen möglich. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im online im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch den Wahlbenachrichtigungsbrief benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen.Den Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024.

Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an das Wahlamt geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wir empfehlen den Antrag persönlich im Wahlamt der Stadt Heide während der unten genannten Öffnungszeiten zu stellen, weil die Briefwahlunterlagen dann sofort ausgehändigt werden können bzw. Sie vor Ort im Briefwahlbüro direkt wählen können. Gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses haben Sie die Möglichkeit, im Wahlamt Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten oder sofort zu wählen.

Öffnungszeiten Wahlamt:

  • Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Freitag, 7. Juni: zusätzlich von 13 Uhr bis 18 Uhr
  • und nach vorheriger Vereinbarung. 

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingtpersönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die Online-Beantragung über das Internet. Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende "Vollmacht" für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge können nur bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15 Uhr.

Hier geht`s direkt zum Online-Briefwahlantrag für die Europawahl am 9. Juni 2024 (freigeschaltet von  Montag, 29. April 2024, bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 8 Uhr).

Wichtiger Hinweis:
Der Service „Briefwahl-Unterlagen Online beantragen“ wird am Mittwoch, 5. Juni 2024, 8 Uhr, eingestellt, da die rechtzeitige Übersendung der Briefwahlunterlagen aufgrund des Postwegs (Übersendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Stadt Heide und Rücksendung des Wahlbriefs durch Sie) nicht mehr möglich ist. 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Wahlumschlag, einen hellroten (rosa) Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst die bzw. den Stimmzettel mit einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen. Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Wahlumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.Anschließend kann der Wahlbriefumschlag unfrankiert zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei.

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass dieser beim Wahlamt der Stadt Heide spätestens am Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr eingehen kann. Wer den Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr beim Wahlamt eingeht. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.