Europawahl
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum 10. Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 26. Juli 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 9 . Juni 2024, bestimmt. In Heide sind rund 17.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWo) sowie das Bundeswahlgesetz (BWG) regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für die Organisation in der Stadt Heide ist der Bereich Wahlen des Fachdienstes 11 Zentrale Dienste - Zentrale Verwaltung und Wahlen („Wahlamt“).Weitere wichtige Hinweise zur Europawahl 2024 finden Sie auf www.bundeswahlleiterin.de.
Bekanntmachungen und Hinweise der Stadt Heide zur Europawahl 2024
- Musterstimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Europawahl am 9. Juni 2024
- Wahlteilnahme sichern
- Amtliche Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung über Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Einteilung des Wahlgebiets zur Europawahl
- Durchführungshinweise zur repräsentativen Wahlstatistik im Wahlbezirk 10 (Grundschule Lüttenheid)
Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?
Am Sonntag, 9. Juni 2024, sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen.
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen. Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie persönlich und allein in der Wahlkabine die Partei Ihrer Wahl an. Hierfür liegen in den Wahlkabinen Kugelschreiber aus. Falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen.
Bitte beachten Sie: In die Wahlkabine dürfen Kinder nicht mit hineingenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Babys. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Wahlvorstände nach.
Wo ist mein Wahllokal?
Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0481/6850-112 erfragen oder unter Wahlbezirke/Wahllokale selbst nachsehen.
Wie geht das mit der Briefwahl?
Am Donnerstag, 2. Mai 2024, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Postelweg 1, Raum 414.
Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie Unionsbürger/-innen,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr (neu) vollendet haben und
- die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- die nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin. Dort stehen Formulare für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bereit.
Unionsbürger*innen sind zunächst in ihrem Herkunftsstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Deutschland, hier: Heide) eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt dann bei zukünftigen EU-Wahlen durch die Gemeinden (hier: Heide) von Amts wegen, solange bis der/die Unionsbürger*in beantragt nicht mehr im Heider Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie der Antrag, nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden, (für Unionsbürger*innen) heruntergeladen werden.
Stehe ich im Wählerverzeichnis?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Heide kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.
Dazu wird das Wählerverzeichnis im Wahlamt vom 20. bis zum 24. Mai 2024 zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis 24. Mai 2024, 12 Uhr, eingelegt werden.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Stadt Heide aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Telefon für Rückfragen (Wahlamt): 0481/6850-112 oder -116
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen (mit Aufdruck eines Wahlscheinantragvordrucks auf der Rückseite) erhalten Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das
Wahlamt, Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414
Telefon: 0481 6850-112 oder -116
E-Mail: wahlamtstadt-heidede
Ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 24. Mai 2024, 12 Uhr eingelegt werden.
Was ist, wenn ich umgezogen bin?
Bei An- oder Ummeldung in Heide erhalten Sie von der Meldebehörde die zutreffenden Informationen.
Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verlegt habe?
Verlorene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Wer kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414, abzuholen, und zwar bis spätestens 15 Uhr.
Gibt es Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen?
Damit blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen können, ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten.
Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben.
Wo sehe ich die Wahlergebnisse?
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse aus Heide sehen Sie fortlaufend am Wahlabend auf www.heide.de.
Weitere wichtige Hinweise
Weitere wichtige Hinweise zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.