Bundestagswahl 2025
Wahltag für die nach Vertrauensfrage und Auflösung des Parlaments vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Sonntag, 23. Februar 2025. In Heide sind rund 16.900 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Zuständig für die Organisation in der Stadt Heide ist der Bereich Wahlen des Fachdienstes 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen- („Wahlamt“). Weitere wichtige Hinweise zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bekanntmachungen und Hinweise der Stadt Heide zur Bundestagswahl 2025
- Musterstimmzettel für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Wahlteilnahme sichern
- Amtliche Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung über Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Einteilung des Wahlgebiets zur Bundestagswahl
Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Wo ist mein Wahllokal?
Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0481/6850-112 erfragen oder unter Wahlbezirke/Wahllokale selbst nachsehen.
Wie geht das mit der Briefwahl?
Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin.
Stehe ich im Wählerverzeichnis?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Heide kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen. Dazu wird das Wählerverzeichnis von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, im Wahlamt zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis Freitag, 7. Februar, 12 Uhr,eingelegt werden. Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Stadt Heide aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Telefon für Rückfragen (Wahlamt): 0481/6850-112 oder 0481/6850-116.
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen (mit Aufdruck eines Wahlscheinantragvordrucks auf der Rückseite) erhalten Sie spätestens bis Sonntag, 2. Februar 2025. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das
Wahlamt, Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414
Telefon: 0481/6850-112 oder 0481/6850-116
E-Mail: wahlamtstadt-heidede
Ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis Freitag, 7. Februar, 12 Uhr eingelegt werden.
Was ist, wenn ich umgezogen bin?
Bei An- oder Ummeldung in Heide erhalten Sie von der Meldebehörde/Bürgerbüro die zutreffenden Informationen.
Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verlegt habe?
Verlorene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit Ihrem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorzeigen.
Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Wer kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414, abzuholen, und zwar bis spätestens 15 Uhr.
Gibt es Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen?
Damit blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen können, ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben.
Wo sehe ich die Wahlergebnisse?
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse aus Heide sehen Sie fortlaufend am Wahlabend auf der Internetseite der Stadt.
Weitere wichtige Hinweise
Weitere wichtige Hinweise zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.