Bürgermeisterwahl 2026
Am 7. Juni 2026 findet in der Stadt Heide die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters statt. An diesem Tag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wer in den kommenden Jahren die Stadtverwaltung leiten wird. Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, ist eine Stichwahl für den 28. Juni 2026 vorgesehen. Die Amtszeit der nächsten Bürgermeisterin bzw. des nächsten Bürgermeisters beginnt am 1. Dezember 2026. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl sowie zu den relevanten Terminen und Abläufen.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Bürgermeisterwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)
Informationen zur Bürgermeisterwahl 2026
- Bekanntmachung der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Einladung zur 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11. Juni 2026 "Feststellung des Ergebnisses der Hauptwahl vom 7. Juni und ggf. Feststellung einer Stichwahl"
- Wahlteilnahme sichern
- Hinweise zur möglichen Stichwahl
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Musterstimmzettel für die Hauptwahl am 7. Juni
- Amtliche Bekanntmachung über die Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Einteilung des Wahlgebiets
- Einladung zur 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. April 2026 "Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge"
- Wahlhelfer:innen-Aufruf
- Stellenausschreibung
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über die Wahltermine
- Bekanntmachung über die Berufung eines 2. stellvertretenden Gemeindewahlleiters
- Einladung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. Juli 2025 "Bestimmung der Wahltermine"
- Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2026 festgestellt, dass drei Personen die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Namen wurden in der Amtlichen Bekanntmachung 11/2026 veröffentlicht.
Wahlberechtigt sind alle Heider Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- seit mindestens sechs Wochen in Heide mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zusätzlich gilt: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Weitere Informationen zum Thema "Wahlberechtigung" finden Interessierte auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Die Wahlbenachrichtigungen (mit Aufdruck eines Wahlscheinantragvordrucks auf der Rückseite) werden ab Freitag, 24. April 2026, erstellt und spätestens bis Sonntag, 17. Mai 2026, an die Wahlberechtigten versendet. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:
Heider Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414
Telefon: 0481/6850-112 oder 0481/6850-116
E-Mail: wahlamtstadt-heidede
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Heide kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen. Dazu wird das Wählerverzeichnis von Montag, 18. Mai 2026, bis Freitag, 22. Mai 2026, im Wahlamt zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis Freitag, 22. Mai 2026, 12 Uhr, eingelegt werden. Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Stadt Heide aufhalten, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Für Rückfragen steht das Wahlamt unter 0481/6850-112 oder 0481/6850-116 zur Verfügung.
Am Sonntag, 7. Juni 2026, sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer / Wahlhelferinnen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorzeigen. Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt.
Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0481/6850-112 erfragen oder unter Wahlbezirke/Wahllokale selbst nachsehen.
Bei An- oder Ummeldung in Heide erhalten Sie von der Meldebehörde / Bürgerbüro die zutreffenden Informationen.
Wer kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414, abzuholen: Späteste Abholung: Wahltag, bis 15 Uhr.
Grundsätzlich können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme im Wahllokal am Wahlsonntag, 7. Juni 2026, abgeben. Zusätzlich besteht bereits vorab die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann entweder zu Hause oder im Briefwahlbüro durchgeführt werden. Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Briefwahl.
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse sehen Sie fortlaufend am Wahlabend auf der Internetseite der Stadt Heide.
Die Stadt Heide hat eine „Stellenausschreibung“ veröffentlicht. Diese ist über hier einsehbar.
Sollte keine Kandidatin / kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erreichen, öffnet in den Tagen nach dem Wahltag erneut das Briefwahlbüro. Ein konkretes Datum wird schnellstmöglich mitgeteilt. Die neuen Stimmzettel müssen erst gedruckt werden, bevor wieder abgestimmt werden kann. Briefwahl kann direkt vor Ort beantragt und durchgeführt werden. Es stehen dann nur noch zwei Personen zur Wahl. Bereits zuvor schriftlich / online beantragte Briefwahlunterlagen zur Stichwahl werden schnellstmöglich versendet.
Die Wahllokale in Heide haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung zum Wahlsonntag, 7. Juni 2026, ist aufzubewahren und zur Stichwahl erneut vorzulegen.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro (Wahlamt)
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr;
Dienstag: 8 Uhr bis 12 Uhr;
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr;
Donnerstag: Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr;
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr.
Ausgenommen sind die Feiertage:
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2026 (Freitag)
- Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 (Donnerstag)
- Pfingstmontag, 25. Mai 2026 (Montag)
Zudem sind die Dienststellen der Stadt Heide am Freitag, 15. Mai, (dem Tag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen.