Bürgermeisterwahl 2026
Seit 1998 werden in Schleswig-Holstein die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtvertretung gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern. Die Amtszeit der nächsten Heider Bürgermeisterin/des nächsten Heider Bürgermeisters beginnt am 1. Dezember 2026.
Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl 2026
Bekanntmachungen und Hinweise der Stadt Heide zur Bürgermeisterwahl 2026
- Bekanntmachung der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl vom 28. Juni 2026
- Einladung zur 4. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 2. Junli 2026 "Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl)
- Musterstimmzettel für die Stichwahl am 28. Juni 2026
- Amtliche Wahlbekanntmachung über die Stichwahl am 28. Juni 2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Einladung zur 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11. Juni 2026 "Feststellung des Ergebnisses der Hauptwahl vom 7. Juni und ggf. Feststellung einer Stichwahl"
- Wahlteilnahme sichern
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Musterstimmzettel für die Hauptwahl am 7. Juni
- Amtliche Bekanntmachung über die Hauptwahl am 7. Juni 2026
- Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Einteilung des Wahlgebiets
- Einladung zur 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. April 2026 "Entscheidung üpber die Zulassung der Wahlvorschläge"
- Stellenausschreibung
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über die Berufung eines 2. stellvertretenden Gemeindewahlleiters
- Einladung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. Juli 2025 "Bestimmung der Wahltermine"
- Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Wer steht zur Wahl?
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2026 festgestellt, dass XX Personen die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Namen wurden in der Amtlichen Bekanntmachung XX/2026 veröffentlicht.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Heider Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- seit mindestens sechs Wochen in Heide mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zusätzlich gilt: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Weitere Informationen zum Thema "Wahlberechtigung" finden Interessierte auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen (mit Aufdruck eines Wahlscheinantragvordrucks auf der Rückseite) werden ab Freitag, 24. April 2026, erstellt und spätestens bis Sonntag, 17. Mai 2026, an die Wahlberechtigten versendet. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:
Heider Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414
Telefon: 0481/6850-112 oder 0481/6850-116
E-Mail: wahlamtstadt-heidede
Stehe ich im Wählerverzeichnis?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Heide kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen. Dazu wird das Wählerverzeichnis von Montag, 18. Mai 2026, bis Freitag, 22. Mai 2026, im Wahlamt zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss spätestens bis Freitag, 22. Mai 2026, 12 Uhr, eingelegt werden. Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Stadt Heide aufhalten, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Für Rückfragen steht das Wahlamt unter 0481/6850-112 oder 0481/6850-116 zur Verfügung.
Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?
Am Sonntag, 7. Juni 2026, sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verlegt habe?
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorzeigen. Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt.
Wo ist mein Wahllokal?
Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0481/6850-112 erfragen oder unter Wahlbezirke/Wahllokale selbst nachsehen.
Was ist, wenn ich umgezogen bin?
Bei An- oder Ummeldung in Heide erhalten Sie von der Meldebehörde/Bürgerbüro die zutreffenden Informationen.
Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Wer kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Postelweg 1, Zimmer 414, abzuholen: Späteste Abholung: Wahltag, bis 15 Uhr.
Wie und wo kann ich Briefwahl beantragen?
Grundsätzlich können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme im Wahllokal am Wahlsonntag, 7. Juni 2026, abgeben. Zusätzlich besteht bereits vorab die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann entweder zu Hause oder im Briefwahlbüro durchgeführt werden. Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Briefwahl.
Wo sehe ich die Wahlergebnisse?
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse sehen Sie fortlaufend am Wahlabend auf der Internetseite der Stadt Heide.
Welche Anforderungen werden an eine Bürgermeisterin/einen Bürgermeister gestellt?
Die Stadt Heide hat eine „Stellenausschreibung“ veröffentlicht. Diese ist über XXXXXX einsehbar.
Wann kommt es zu einer Stichwahl?
Sollte keine Kandidatin/kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erreichen, öffnet in den Tagen nach dem Wahltag erneut das Briefwahlbüro. Ein konkretes Datum wird schnellstmöglich mitgeteilt. Die neuen Stimmzettel müssen erst gedruckt werden, bevor wieder abgestimmt werden kann. Briefwahl kann direkt vor Ort beantragt und durchgeführt werden. Es stehen dann nur noch zwei Personen zur Wahl. Bereits zuvor schriftlich/ online beantragte Briefwahlunterlagen zur Stichwahl werden schnellstmöglich versendet.
Mögliche Stichwahl am 28. Juni 2026
Die Wahllokale in Heide haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung zum Wahlsonntag, 7. Juni 2026, ist aufzubewahren und zur Stichwahl erneut vorzulegen.
Öffnungszeiten des Wahlamts
Montag: 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr
und nach Vereinbarung.
Ausgenommen sind die Feiertage:
Tag der Arbeit, Freitag, 1. Mai 2026
Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 21. Mai 2026
Pfingstmontag, Montag, 1. Juni 2026
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Bürgermeisterwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)










