Sprechstunden des Bürgermeisters

Herr Oliver Schmidt-Gutzat, Bürgermeister der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern mit seinem Sprechtag grundsätzlich jeden dritten Donnerstag im Monat, persönlich zur Verfügung.

Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 18. April,  in der Zeit von 17 bis 18 Uhr, im Rathaus, Postelweg 1, 25746 Heide, Zimmer 101, statt.  Zwecks Terminabstimmung setzen Sie sich bitte telefonisch (0481/6850-900) oder per E-Mail (postoffice@stadt-heide.de) mit dem Vorzimmer des Bürgermeisters in Verbindung.

Auch Jugendliche sind zu dieser Sprechstunde herzlich eingeladen.

Telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der Rufnummer (04 81) 6850-900 an den Bürgermeister gerichtet werden. Auch außerhalb der Sprechstunde können jederzeit Anfragen unter der Rufnummer (0481) 6850-901/902 an den Bürgermeister gerichtet werden.

Sprechstunden des Bürgervorstehers

Herr Michael Stumm, Bürgervorsteher der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Termine können persönlich im Raum 102, telefonisch unter 0481-6850900 oder per E-Mail (postofficestadt-heidede) vereinbart werden.

Sprechstunden der Bügerbeauftragten des Landes

In sozialen Angelegenheiten ist die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, eine wichtige Anlaufstelle – auch für die Einwohner der Stadt Heide, des Umlandes und der Westküstenregion.

Jeden dritten Dienstag im Monat bietet die Bürgerbeauftrage vor Ort in Heide persönliche Beratungstermine an. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger Rat und Hilfe bei Problemen mit Sozialbehörden, beispielsweise dem Jobcenter, der Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Sprechstunden finden im Sitzungssaal des Heider Rathaus statt. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich:  0431 988-1240

Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung und der Ausschüsse

Die Ratsversammlung ist das oberste politisches Beratungs- und Beschlussgremium der Stadt Heide. Hier und in den Fachausschüssen werden verschiedenste Themen der Stadt besprochen und Entscheidungen getroffen. Alle Sitzungen sind öffentlich, sodass sich Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort über das Geschehen in der Stadt informieren können.

Jede Sitzung beginnt mit einer Fragestunde. Hier können Heiderinnen und Heider ihre Anliegen den Mitgliedern der Ratsversammlung und der Stadtverwaltung vortragen. Wenn Sie Fragen und Verbesserungsvorschläge haben oder die Stadt über Probleme informieren möchten, nutzen Sie gerne die Gelegenheit, Ihre Themen in der Einwohnerfragestunde anzusprechen.

Bürgerbeteiligung im Rahmen städtischer Projekte

Die Stadtverwaltung und die politischen Gremien der Stadt legen großen Wert auf eine transparente Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden immer mehr Entscheidungen und Projekte durch öffentliche Informations- und Beteiligungsveranstaltungen begleitet.

Sei es im Rahmen des Masterplans Mobilität, im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Baugrundstücke oder bei der langfrisitg angelegten Umgestaltung des Heider Marktplatzes: Die Meinungen und Ideen der Bürger sind für die Gestaltung der Stadt von besonderer Bedeutung.

Einwohnerversammlung

Nach § 16b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und § 13 der Hauptsatzung der Stadt Heide, kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten eine Einwohnerversammlung einberufen werden.

Ziel der Regelung ist es, Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur über wichtige Planungen und Vorhaben zu unterrichten, sondern diese mit ihnen zu erörtern. Die Bürger sollen am kommunalen Geschehen teilhaben und zur Lösung gemeindlicher Probleme beitragen. Themen einer Einwohnerversammlung können immer nur Selbstverwaltungsaufgaben sein, zum Beispiel das Büchereiwesen, die Errichtung und Unterhaltung von Museen, Sportplätzen, Schwimmbädern.

Außerdem muss es sich um wichtige Angelegenheiten handeln, Wichtige Angelegenheiten sind alle über den Einzelfall hinausgehende Planungen, die Errichtung und Schließung von gemeindlichen Einrichtungen sowie die Einführung oder Veränderung gemeindlicher Dienstleistungen.

Die Ladung und die Leitung der Einwohnerversammlung obliegt dem Bürgervorsteher. Der Bürgermeister ist verpflichtet, an den Sitzungen der Einwohnerversammlung teilzunehmen. Auf Wunsch ist dem Bürgermeister das Wort zu erteilen. Der Versammlungstermin, -ort und die Tagesordnung werden amtlich bekannt gegeben.