Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

  • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen

  • die ausländischen Fahrzeugdokumente
  • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
  • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
         sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
        
    der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
         Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
  • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
         des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
  • die ausländischen Fahrzeugdokumente
  • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
         sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
        
    der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
         Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
  • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
         des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
  • Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.