Standesamt der Stadt Heide
Im Rahmen des Personenstandswesens ist das Standesamt für eine Reihe von Aufgaben zuständig: Neben Eheschließungen, für die im Vorfeld einige Formalitäten zu erledigen sind, bearbeitet das Team alles, was mit der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen zu tun hat. Auch Vaterschaftsanerkennungen, Namensbestimmungen und Namenserteilungen, Erklärungen zur Namensführung sowie zu Kirchenaustritten bedürfen der offiziellen behördlichen Beurkundung – und fallen damit in die Zuständigkeit des Standesamtes. Ebenso verhält es sich mit der Ausstellung von Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden sowie von sogenannten Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland.
Aufgaben und Zuständigkeiten im Detail
- Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen
- Führung der Personenstandsregister (Geburt, Ehe, Sterben)
- Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigten Abschriften
- Eheschließungen: Anmeldung, Prüfung, Trauung
- Namensführung und -änderung (z.B. nach Ehe, Scheidung, Geburt)
- Selbstbestimmung: Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
- Internationale Fälle: Nachbeurkundung von Ereignissen im Ausland, Anerkennung von Urteilen und Urkunden (z.B. Scheidung, Adoption)
- Beratung zu Personenstand, Dokumenten und Verfahren
Ansprechpartner
Inga Lüders (Leitung FD Bürgerservice, Standesbeamtin)
Telefon: 0481/6850-330
E-Mail: inga.luedersstadt-heidede