Informationen zur Briefwahl

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann sich der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Stadt Heide empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern daher die persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal.

Wo und wie kann ich Briefwahl schriftlich oder online beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können ab sofort

  • persönlich vor Ort im Briefwahlbüro (bis Freitag, 5. Juni 2026, 12 Uhr)
  • schriftlich per E-Mail (bis Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr)
  • oder mit einem formlosen Briefwahlantrag(bis Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr)

beim 
Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl 2026 der Stadt Heide, Briefwahlbüro/Wahlamt, Postelweg 1, 25746 Heide
beantragt werden.

Bei der Beantragung per E-Mail benötigen wir folgende Angaben:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift in Heide,
  • ggf. Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und

Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten.

Die Ausgabe bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch erst nach dem Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen (ab dem 27. April 2026).

Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Service

  • Briefwahlunterlagen ONLINE beantragen
  • Online-Briefwahlantrag über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

zu nutzen.

Hier geht's direkt zum Online-Briefwahlantrag für die Bürgermeisterwahl am 7. Juni 2026 (freigeschaltet von Montag, 27. April 2026, bis Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr)

Der Aufruf der Webanwendung ist nur mit aktuellen Browserversionen möglich.

Wichtiger Hinweis:
Der Service „Briefwahl-Unterlagen Online beantragen“ wird am Mittwoch, 3. Juni 2026, 12 Uhr, eingestellt, da die rechtzeitige Übersendung der Briefwahlunterlagen aufgrund des Postwegs (Übersendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Stadt Heide und Rücksendung des Wahlbriefs durch Sie) nicht mehr möglich ist.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag Online im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch den Wahlbenachrichtigungsbrief benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Den Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 17. Mai 2026.

Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann auch einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an den Gemeindewahlleiter (Briefwahlbüro/Wahlamt) geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden.

Wir empfehlen den Antrag persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Heide während der u.g. Öffnungszeiten zu stellen, weil die Briefwahlunterlagen dann sofort ausgehändigt werden können bzw. Sie vor Ort im Briefwahlbüro sofort direkt wählen können.

Gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung, Ihres Personalausweises oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis haben Sie die Möglichkeit, sofort und direkt vor Ort im Briefwahlbüro Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten oder sofort zu wählen.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro (Wahlamt):
Montag:         8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr;
Dienstag:      8 Uhr bis 12 Uhr;
Mittwoch:       8 Uhr bis 12 Uhr;
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr;
Freitag:          8 Uhr bis 12 Uhr;
und nach Vereinbarung.

Ausgenommen sind die Feiertage:

  • Tag der Arbeit, 1. Mai 2026 (Freitag)
  • Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 (Donnerstag)
  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026 (Montag)

Zudem sind die Dienststellen der Stadt Heide am Freitag, 15. Mai, (dem Tag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. 


Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingtpersönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahmen sind die Online-Beantragung über das Internet oder per E-Mail.

Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende "Vollmacht" für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig!

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge vor Ort im Briefwahlbüro können nur bis Freitag, 5. Juni 2026, 12 Uhr, gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag (7. Juni 2026) um 15 Uhr.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst die bzw. den Stimmzettel mit einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.

Der Rückversand der Wahlbriefe innerhalb Deutschlands ist portofrei. Wenn Sie den Wahlbrief im Ausland zur Post geben, müssen Sie ihn selbst frankieren und -falls erforderlich- mit Luftpost zuschicken.

Der von der Stadt Heide freigemachte Wahlbrief ist dem Gemeindewahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am Wahltag, 7. Juni 2026, bis 18 Uhr eingehen kann. Wer den Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr beim zuständigen Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks abgegeben oder abgeben lassen. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
 

Bitte beachten Sie:

  • Wahlberechtigte, die per Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.
     
  • Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheines entweder im Wahllokal oder auch im Briefwahlbüro wählen.
     
  • Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 – 108d des Strafgesetzbuches).
     
  • Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auf die vorstehenden allgemeinen Hinweise wird verwiesen.
     
  • Wegen der Postlaufzeiten ist der Postweg auch in der Woche vor der Wahl zwar noch möglich, aber es ist nicht sicher, dass dann der Wahlbrief rechtzeitig ankommt. Stattdessen empfehlen wir:
    - Kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten bis einschließlich 5. Juni 2026, 12 Uhr, in das Briefwahlbüro im Rathaus.
    - Oder die Abgabe des Wahlbriefes bei der darauf angegebenen Adresse oder in dessen Briefkasten am Rathaus.

Hinweise zu nicht zugegangenen oder verloren gegangenen Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben oder diese verloren gegangen sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt. Sie können neue Unterlagen erhalten. Dafür müssen Sie dem Wahlamt gegenüber schriftlich glaubhaft nachweisen und versichern, dass Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind. Dann kann Ihnen bis zum Sonnabend (6. Juni 2026) vor der Wahl, um 12 Uhr, auf schriftlichen Antrag ein neuer Wahlschein (Briefwahlunterlagen) ausgestellt werden. Ihr alter Wahlschein wird dann für ungültig erklärt werden und Sie erhalten neue Unterlagen.

Hierfür ist das Wahlamt am Sonnabend, 6. Juni 2026, von 11 Uhr bis 12 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0481/6850-112 oder 0162/1052631 zu erreichen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig, denn ab Sonnabend, 6. Juni 2026, 12 Uhr, werden keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt. Wurde Ihr Antrag bearbeitet und haben Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie nicht mehr am Wahltag im Wahllokal wählen, da für den ausgestellten Wahlschein ein sogenannter Sperrvermerk (W-Vermerk) im Wählerverzeichnis gesetzt wurde. Sie benötigen zur Wahl unbedingt einen neuen Wahlschein.

Ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann dann nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr beantragt werden.