Wohnberechtigungsschein

Der Wohnungsberechtigungsschein ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und von der Anzahl der Familienangehörigen. Es gibt drei verschiedene Wohnungsberechtigungsscheine: den § 8 – Schein nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz den § 88 – d – Schein (III-Förderweg) und den § 88 – a – Schein (steuerbegünstigt).

Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?

Hinweis zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins

Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Dokumente erforderlich: 

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis über Einkommen der letzten 12 Monate (z.B. Jobcenterbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • aktueller Kontostand, üblicherweise durch einen Kontoauszug nachgewiesen
  • falls vorhanden, Nachweis bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • falls vorhanden, Kopie des Nachweises eines Pflegegrades

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden;

Der Wohnberechtigungsschein wird Ihnen nach Möglichkeit, wenn wir vollständige Unterlagen haben, in spätestens 2 Wochen zugeschickt. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, ist der Schein der Vermieterin/dem Vermieter vor Bezug der Wohnung vorzulegen und/bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben. Sollten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, empfiehlt es sich, vor Anmietung einer Wohnung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen.

Wohnberechtigungsschein - Wohnungssuche

Anbei finden Sie die Anschriften der Wohnungsgesellschaften, die in Heide über öffentlich geförderte Wohnungen verfügen. Bitte bewerben Sie sich bei den Wohnungsgesellschaften:

WOBAU

Johann-Hinrich-Fehrs-Str. 58, 25746 Heide

Sprechzeiten          jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr

Ansprechpartner    Herr Holm

Telefon                   04861 960511

Homepage             www.wobau-eiderstedt.de    

H+G & SCo Hausverwaltungen GmbH

Kreuzer Str. 2a , 25813 Husum

Telefon        04841 961614

Homepage   www.hausverwaltung-husum.de

Wohnungsunternehmen Dithmarschen

Hindenburgstraße 14a, 25704 Meldorf

Ansprechpartnerin     Frau Schultz

Telefon                       04832 99518

Homepage                 www.wo-di.de

Mieterservicebüro Heide / BUWOG Immobilien

BUWOG Immobilien Treuhand GmbH

Schloßstraße 14, 22041 Hamburg

  

Mieterservicebüro Heide

Lilly-Wolff-Str. 2, 25746 Heide

Sprechzeiten              jeden Donnerstag von 14 bis 15.30 Uhr

Telefon                       040-42237373

Homepage                 www.buwog-immobilientreuhand.de      

Rentnerwohnheimverband Dithmarschen e.V.

Feldstraße 39-41, 25746 Heide

Ansprechpartnerin    Frau Mittelbach

Telefon                      0481 684640

Homepage:               www.rwv-dithmarschen.de            

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Einkommens-Grenzen (§ 8 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz) für den § 8 – Schein entnehmen. Beim § 88 – d – Schein darf die Einkommensgrenze des § 8 (14.400 Euro) Wohnraumförderungsgesetz um bis zu 40% überschritten werden, bei § 88 a – Schein um bis zu 60%.  

Folgende Abzugs- und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten
  • Pauschale Abzüge von jeweils 10%, wenn Sie Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Freibetrag für jedes zum Haushalt rechnende Kind / Behinderte / Jungverheiratete
  • Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen