Wohnberechtigungsschein
Der Wohnungsberechtigungsschein ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und von der Anzahl der Familienangehörigen. Es gibt drei verschiedene Wohnungsberechtigungsscheine: den § 8 – Schein nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz den § 88 – d – Schein (III-Förderweg) und den § 88 – a – Schein (steuerbegünstigt).
Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?
Hinweis zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins
Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Dokumente erforderlich:
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über Einkommen der letzten 12 Monate (z.B. Jobcenterbescheid, Rentenbescheid etc.)
- aktueller Kontostand, üblicherweise durch einen Kontoauszug nachgewiesen
- falls vorhanden, Nachweis bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises
- falls vorhanden, Kopie des Nachweises eines Pflegegrades
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden;
Der Wohnberechtigungsschein wird Ihnen nach Möglichkeit, wenn wir vollständige Unterlagen haben, in spätestens 2 Wochen zugeschickt. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, ist der Schein der Vermieterin/dem Vermieter vor Bezug der Wohnung vorzulegen und/bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben. Sollten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, empfiehlt es sich, vor Anmietung einer Wohnung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen.
Wohnberechtigungsschein - Wohnungssuche
Anbei finden Sie die Anschriften der Wohnungsgesellschaften, die in Heide über öffentlich geförderte Wohnungen verfügen. Bitte bewerben Sie sich bei den Wohnungsgesellschaften:
WOBAU
Johann-Hinrich-Fehrs-Str. 58, 25746 Heide
Sprechzeiten jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr
Ansprechpartner Herr Holm
Telefon 04861 960511
Homepage www.wobau-eiderstedt.de
H+G & SCo Hausverwaltungen GmbH
Kreuzer Str. 2a , 25813 Husum
Telefon 04841 961614
Homepage www.hausverwaltung-husum.de
Wohnungsunternehmen Dithmarschen
Hindenburgstraße 14a, 25704 Meldorf
Ansprechpartnerin Frau Schultz
Telefon 04832 99518
Homepage www.wo-di.de
Mieterservicebüro Heide / BUWOG Immobilien
BUWOG Immobilien Treuhand GmbH
Schloßstraße 14, 22041 Hamburg
Mieterservicebüro Heide
Lilly-Wolff-Str. 2, 25746 Heide
Sprechzeiten jeden Donnerstag von 14 bis 15.30 Uhr
Telefon 040-42237373
Homepage www.buwog-immobilientreuhand.de
Rentnerwohnheimverband Dithmarschen e.V.
Feldstraße 39-41, 25746 Heide
Ansprechpartnerin Frau Mittelbach
Telefon 0481 684640
Homepage: www.rwv-dithmarschen.de
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Einkommens-Grenzen (§ 8 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz) für den § 8 – Schein entnehmen. Beim § 88 – d – Schein darf die Einkommensgrenze des § 8 (14.400 Euro) Wohnraumförderungsgesetz um bis zu 40% überschritten werden, bei § 88 a – Schein um bis zu 60%.
Folgende Abzugs- und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:
- Werbungskosten
- Pauschale Abzüge von jeweils 10%, wenn Sie Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen
- Freibetrag für jedes zum Haushalt rechnende Kind / Behinderte / Jungverheiratete
- Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen