Wenn Schnee und Eis für Glätte sorgen, ist der städtische Winterdienst rund um die Uhr im Einsatz. Doch auch die Bürgerinnen und Bürger sind in Teilbereichen für den Winterdienst verantwortlich:
Insbesondere für folgende Straßenteile ist den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Reinigungspflicht auferlegt:
- Gehwege
- kombinierte Geh- und Radwege
- begehbare Seitenstreifen
- Radwege
- die Hälfte der Fahrbahnen der im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Heide aufgeführten Straßen.
Wann muss geräumt werden? Schnee ist
a) montags - freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
b) samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
c) sonn- und feiertags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles zu entfernen. Glatteis ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstehendes Glatteis ist bis zu den unter Buchstaben a - c festgelegten morgendlichen Uhrzeiten des folgenden Tages zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
Faltblätter mit weiteren Informationen zum Winterdienst liegen im Rathaus aus.