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Winter in Heide: Wer räumt und streut wann und wo?

Wenn Schnee und Eis für Glätte sorgen, ist der städtische Winterdienst rund um die Uhr im Einsatz. Doch auch die Bürgerinnen und Bürger sind in Teilbereichen für den Winterdienst verantwortlich:

Insbesondere für folgende Straßenteile ist den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Reinigungspflicht auferlegt:

- Gehwege

- kombinierte Geh- und Radwege

- begehbare Seitenstreifen

- Radwege

- die Hälfte der Fahrbahnen der im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Heide aufgeführten Straßen.

Wann muss geräumt werden? Schnee ist

a) montags - freitags in der Zeit von 07:00 Uhr    bis 20:00 Uhr

b) samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis    20:00 Uhr

c) sonn- und feiertags in der Zeit von 09:00 Uhr    bis 20:00 Uhr

unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles zu entfernen. Glatteis ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstehendes Glatteis ist bis zu den unter Buchstaben a - c  festgelegten morgendlichen Uhrzeiten des folgenden Tages zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

Faltblätter mit weiteren Informationen zum Winterdienst liegen im Rathaus aus.

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