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Wichtige Information: Fehler bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Heide hat in den vergangenen Tagen versehentlich fehlerhafte Grundsteuerbescheide für 2022 verschickt. In vielen der insgesamt rund 8700 Schreiben, die gerade an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer herausgegangen sind, wird eine falsche Straßenreinigungsgebühr ausgewiesen. „Als uns der Fehler aufgefallen ist, war es leider schon zu spät. Die Bescheide befanden sich bereits im Versand und konnten von uns nicht mehr zurückgeholt werden“, sagt Rolf Martens, Leiter des Fachdienstes Finanzen. „Wir bitten alle Betroffenen um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.“

Grund für die verkehrte Berechnung der Straßenreinigungsgebühr ist ein technisches Problem bei der automatischen Datenverarbeitung. Die Software hat an einer Stelle auf einen falschen Wert zugegriffen. „Leider wurde deshalb die Multiplikation mit der Bemessungsgrundlage – den Frontmetern – nicht richtig ausgeführt, sodass einheitlich ein Betrag von 2,75 Euro ausgewiesen ist“, erläutert Rolf Martens. Konkret bedeutet das: Einem großen Teil der Heider Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wurde ein deutlich zu geringer Betrag in Rechnung gestellt. „Das müssen und wollen wir selbstverständlich korrigieren – schon alleine aus Sicht der Gleichberechtigung. Es wird für niemanden ein Nachteil entstehen.“ Von fehlerhaften Bescheiden betroffen sind ausschließlich Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück an einer Straße liegt, die einmal in der Woche gereinigt wird. „Für alle anderen Gruppen sind die Bescheide korrekt“, betont der Fachdienstleiter Finanzen.

Wie geht es nun weiter? Der Fachdienst Finanzen der Stadt Heide arbeitet derzeit an der Behebung der technischen Probleme. Rolf Martens: „Wir haben den zuständigen Software-Dienstleister bereits informiert und suchen nun gemeinsam nach einer schnellen Lösung.“ Wenn diese gefunden ist, bekommen die Betroffenen zeitnah einen neuen Bescheid über die für 2022 zu entrichtende Straßenreinigungsgebühr zugestellt. Dieser sogenannte Änderungsbescheid enthält dann die richtigen Beträge.

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