Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform soll eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast bewirken. Sie hat nicht zum Ziel einnahmen der Kommunen zu erhöhen. Die Stadt Heide hält sich daran. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden müsse, sodass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden könne. Zeitgleich mussten die Finanzämter den gesamten Grundbesitz in Deutschland neu bewerten. Diese Bewertung ist nun abgeschlossen. Ab dem 1. Janaur 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Informationen und häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer und ihre Reform finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema.
 

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