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Verwaltung schreibt Bürger an: Informationen zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Heide

Rund 1200 Heider Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen und Wochen Post von der Stadtverwaltung erhalten. Dabei geht es um die Prüfung, ob eine Zweitwohnungssteuerpflicht vorliegt, die nach Beschluss der Heider Ratsversammlung seit 2014 in der Dithmarscher Kreisstadt gilt.

2014 wurde in Heide die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Damit erfüllte die Stadt eine Forderung des Landes, um die erforderlichen Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer umfangreichen öffentlichen Aufgaben zu erzielen.

Ob eine Steuerpflicht besteht, wird in jedem Einzelfall genau geprüft. Inhaber von möglichen Zweitwohnungen werden aufgefordert, nähere Angaben zu machen. Anzugeben und zu belegen ist unter anderem, wie Immobilien im Heider Stadtgebiet verwendet werden. Liegt zum Beispiel eine Dauervermietung mit einem üblichen Mietzins vor, muss keine Zweitwohnungssteuer entrichtet werden.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass für den weit überwiegenden Teil der Bürger, die ab nächster Woche Post erhalten, eine Zweitwohnungssteuerpflicht nicht besteht, so hat die Stadt den Nachweis darüber zu führen und ist verpflichtet diese Abfragen durchzuführen. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle angeschriebenen Bürger die übersandten Fragebogen vollständig auszufüllen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übersenden bzw. vorzulegen, damit auch die Angeschriebenen baldmöglichst Sicherheit über das Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Steuerpflicht haben.Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Zweitwohnungssteuer.

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