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Stadt weist Bürgerinnen und Bürger auf Straßenreinigungssatzung hin

Neue Anlage, Parkanlage am Wasserturm samt Ostpool, Stadtpark, Dutzende Zierbeete und Verkehrsinseln – die Pflege der vielen städtischen Grünflächen erfordert viel Zeit und Arbeit. Mittlerweile ist der Aufwand so groß geworden, dass der Baubetriebshof seine freiwilligen Leistungen zurückfahren muss. "Das tut uns leid. Aber bei der Vielzahl unserer Aufgaben bleibt uns leider keine andere Wahl“, sagt Leiter Ole Röpke und macht in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Heide aufmerksam.

Jahrzehntelang hat sich der Bauhof im gesamten Stadtgebiet auch um Grünflächen gekümmert, die laut geltender Straßenreinigungssatzung eigentlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu pflegen sind. Auf freiwilliger Basis, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. "Wir haben das gerne gemacht“, betont Röpke. "Aber jetzt kommen wir einfach nicht mehr hinterher.“ Gemeint sind die Nebenflächen an Gehwegen, insbesondere die sogenannten Baumscheiben und das sogenannte Begleitgrün. Ab sofort sind für die erforderlichen Schnitt- und Jätarbeiten die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zuständig – so wie es die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Heide ohnehin vorsieht.

Der Satzung zufolge erstreckt sich die Reinigung in Straßen mit abgegrenzter Fahrbahn grundsätzlich von der Grundstücksgrenze bis zum Bordstein. Demzufolge gilt sie auch für Bürgersteige, Radwege und begehbare Seitenstreifen mitsamt der zugehörigen Nebenflächen. In den Straßen, die nicht der Straßenreinigung durch die Kehrmaschine unterliegen ist zudem die Hälfte der Fahrbahn zu reinigen.

Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung durch Kehren einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs und Laub. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die Straßenentwässerung beeinträchtigt, die nutzbare Breite von Gehweg- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge beschädigen. Oliver Schmidt-Gutzat: "Wir appellieren insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit an alle Grundstückseigentümer ihren Pflichten entsprechend unserer Satzung nachzukommen.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heider Baubetriebshofs sind stets bestrebt, die städtischen Flächen in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten. Aufgrund der Vielzahl der im Stadtgebiet liegenden Grünflächen, Parkanlagen, Spielplätze, Beete und Verkehrsinseln sowie knapper Personalressourcen wird  allerdings um Verständnis dafür gebeten, dass das nicht immer durchweg bei allen Flächen möglich ist.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Heide kann im Internet eingesehen und heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt Olaf Oertel unter 0481/6850-612 oder auf E-Mail-Anfrage: olaf.oertelstadt-heidede

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