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Neue Haltemöglichkeit an der Markt-Westseite

Problem erkannt, Problem gebannt: Im Schnellverfahren hat die Stadt Heide an der Markt-Westseite eine Haltemöglichkeit für Pkw geschaffen – und damit ein Verkehrsärgernis ausgeräumt. „Wir haben eine gute Lösung gefunden“, sagt Holger Friedrichs, Leiter des Fachdienstes Tiefbau.

Ab sofort darf in einem angegrenzten Bereich vor der Heider Marktpassage gehalten werden. Das ist neu: Denn bis dato galt auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Bundesstraße 203 und dem Wendehammer für Kraftfahrzeuge absolutes Halteverbot. Davon ausgenommen war bislang lediglich der der Lieferverkehr, der in einer gekennzeichneten Zone direkt vor dem Einkaufszentrum zum Be- und Entladen stehen darf.

Jetzt gibt es eine weitere Ausnahme: „Wir haben einen Bereich mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet“; erklärt Carsten Heesch und deutet auf das rot-blaue Verkehrsschild. Der Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes gehört zu denen, die die Maßnahme in die Tat umgesetzt haben. „Das war gar nicht so einfach, weil wir dafür einen Teil des Bordsteins entfernen mussten.“ Um die  Haltezone – sie bietet Platz für einen Pkw – vom umliegenden roten Bürgersteig abzugrenzen, wurde sie mit grauen Steinen gepflastert. Heesch: „So ist sie besser zu erkennen.“ 

Mit der Maßnahme kommt die Stadt Heide dem öffentlichen Wunsch nach einer Kurzhalt-Möglichkeit direkt am Straßenrand nach. Insbesondere Taxi-Unternehmer und anliegende Geschäftsleute hatten zuvor eine solche Zone am Straßenrand gefordert, damit Kunden – speziell Gehbeeinträchtigte – in direkter Nähe zum Einkaufszentrum sowie benachbarten Läden aussteigen können. Außerdem, so die Geschäftsbetreiber, gebe es an dieser Stelle viele Einkäufer, die nur kurz etwas zu erledigen hätten – etwa eine Besorgung in der nahegelegenen Apotheke. „Auch diesen Menschen steht die jetzt die neue Haltezone zur Verfügung“, sagt Friedrichs. Allerdings dürfe die Haltezeit drei Minuten nicht überschreiten, so der Fachdienstleiter weiter. „So sieht es die Verkehrsregel vor.“ 

Wer gegen diese Vorschrift verstößt muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem dürfen widerrechtlich parkende Fahrzeuge auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt werden. 

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