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Informationen zum Bundesmeldegesetz: Wichtige Änderungen auf auf einen Blick

Ab dem 1. November gilt in Deutschland das neue Bundesmeldegesetz, mit dem das Meldewesen deutschlandweit vereinheitlicht wird. Bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ist künftig eine Bestätigung des Vermieters erforderlich.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.Bei einem Umzug müssen Mieter und Vermieter künftig folgende Neuerung beachten: Bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes muss der Meldebehörde eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Darin bestätigt der Vermieter, dass sich der Wohnsitz der meldepflichtigen Person tatsächlich an der angegebenen Adresse befindet. Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.Weiterhin gilt in diesem Zusammenhang die Verpflichtung, den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Umzug bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für Heider Bürgerinnen und Bürger ist hierfür das Bürgerbüro im Rathaus zuständig.Vor der Neuregelung galten die jeweiligen Meldegesetze der Bundesländer mit oftmals unterschiedlichen Bestimmungen. Neben der Vereinheitlichung des Meldewesens, gibt es einen weiteren Grund für das neue Bundesgesetz: Indem der Wohnungsgeber verpflichtet ist, bei der Anmeldung mitzuwirken, sollen Scheinanmeldungen und damit häufig verbundene rechtliche Unsicherheiten und Formen der Kriminalität wirksamer verhindert werden.Unter www.heide.de erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Download. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Heide im Rathaus.

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