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Hundesteuer: Übergangsfrist läuft aus

Bereits im Februar 2020 wurde die Hundesteuersatzung der Stadt Heide neugefasst. Im Rahmen der Änderung wurden unter anderem auch die Regelungen zur Gewährung von Hundesteuer-Ermäßigungen und Hundesteuer-Befreiungen neugestaltet. Dies hat zur Folge, dass auch Hundehaltende, die bisher nach altem Recht eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten, einen Neuantrag stellen müssen. Für eine lückenlose Weitergewährung müssen die Ermäßigungs- und Befreiungsanträge bis zum 31.Dezember 2021 vollständig bei der Stadt Heide vorliegen (Ende der Übergangsfrist). Die Nachreichung fehlender Antragsunterlagen ist zwar möglich. Die Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird jedoch erst mit Beginn des Monats wirksam, in dem der Antrag vollständig bei der Stadt eingereicht wurde.

Das Antragsformular finden Sie hier.

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