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Geänderte Maskenpflicht für das Rathaus

Es geht um unser aller Gesundheit: Aufgrund der Corona-Pandemie gilt im Heider Rathaus seit Monaten eine Schutzmasken-Pflicht – sowohl für Besucher*innen als auch für Mitarbeiter*innen. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich immer schneller ausbreitenden, aggressiveren Virusvarianten aus Großbritannien und Südafrika hat sich die Stadt Heide jetzt dazu entschlieden, diese Pflicht zu verschärfen. Wegen des höheren Infektionsschutzes sind im Heider Rathaus ab kommenden Montag, 15. Februar, nur noch sogenannte medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) sowie FFP-2-Masken erlaubt. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mit niedrigerer Schutzwirkung (zum Beispiel Stoffmasken, Halstücher oder Schals) ist bis auf Weiteres nicht mehr zulässig. Wir bitten um Verständnis. 

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