Noch ist der Termin nicht offiziell bestätigt, aber alles läuft auf den 23. Februar hinaus: Im Frühjahr findet sehr wahrscheinlich eine vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Vorbereitungen für die deutschlandweite Abstimmung haben bereits begonnen. Auch bei uns in Heide. Wegen des vergleichsweise engen Zeitfensters bis zum Wahltag geht die Stadtverwaltung derzeit davon aus, dass auch wichtige Fristen verkürzt werden. Das betrifft insbesondere die Briefwahl. "Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht nach jetzigem Stand nur für zwei Wochen, da wir die Wahlbenachrichtigungen wohl erst Anfang Februar verschicken können", erklärt Rathausmitarbeiter Sven Borchers. Bei ihm laufen in Sachen Bundestagswahl in Heide alle Fäden zusammen. "Wir weisen daher schon jetzt auf das Risiko hin, dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen könnten." Die Stadt Heide empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern für die bevorstehende Bundestagswahl daher die persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal. "So gehen Sie sicher, dass ihre Stimme rechtzeitig eingeht und mitausgezählt wird."
Alle, die dennoch per Briefwahl abstimmen wollen beziehungsweise müssen – etwa wegen Ortsabwesenheit – werden gebeten, dieses möglichst schon jetzt zu beantragen. Sven Borchers: "Dann können wir die entsprechenden Unterlagen direkt verschicken, wenn die Briefwahlfrist beginnt. Das spart wichtige Zeit." Das Angebot ist ab sofort freigeschaltet.
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können ab sofort (bis einschließlich Mittwoch, 19 Februar, 18 Uhr) postalisch oder via E-Mail beim Wahlamt der Stadt Heide beantragt werden. Der Antrag kann mithilfe des offiziellen Vordrucks, aber auch formlos (unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie Anschrift) erfolgen.
Stadt Heide
Wahlamt
Postelweg 1
25746 Heide
E-Mail: wahlamt@stadt-heide.de
Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Heide unter 0481/6850-112 oder 0481/6850-113 auch telefonisch zur Verfügung. Wichtig: Telefonische Briefwahlanträge sind nicht zulässig.