Auf Grundlage der Beschlüsse des Heider Bauausschusses vom 9. Oktober und 6. November 2017, lässt die Stadt Stadt Heide derzeit zwei Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch – BauGB- ) erarbeiten.
Dabei handelt es sich zum einen um das Gebiet östlich Heistedter Straße, westlich Brahmsstraße und nördlich des Ostpoles und zum anderen um das Gebiet östlich der Klaus-Groth-Straße, nördlich Sophie-Dethleffs-Straße, westlich Feldstraße und südlich Turnstraße.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den beiden Verfahren.