Änderungen bei der Fischereiabgabe

Angelfreundinnen und Angelfreunde aufgepasst: Das Land Schleswig-Holstein plant Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet die Landesregierung aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor. Diese treten zum 1.Oktober 2025 in Kraft. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen. Einen detaillierten Überblick über alle Neuregelungen finden Interessierte auf der Internetseite des Landes

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