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Ab Montag geht's los: Amts- und Stadtverwaltungen öffnen ihre Türen für Kundinnen und Kunden

Langsam aber sicher aus dem Corona-Shutdown – auf dieses Vorgehen haben sich die acht Dithmarscher Amts- und Stadtverwaltungen verständigt. Ab kommenden Montag, 4. Mai, öffnen die Behörden ihre Türen für den Publikumsverkehr. Allerdings gelten die allgemeinen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen.

Wegen der weltweiten Corona-Welle haben die Ämter und Städte den persönlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden in den vergangenen Wochen auf ein Minimum beschränkt. Termine von Angesicht zu Angesicht gab es nur in absoluten Ausnahmefällen, Bürgeranfragen wurden weitestgehend telefonisch und per E-Mail bearbeitet.

Auf Grundlage der kürzlich von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen haben sich die Dithmarscher Amts- und Stadtverwaltungen jetzt gemeinsam dazu entschieden, den Publikumsverkehr in ihren Einrichtungen stufenweise wieder hochzufahren. „Wir begrüßen die Lockerungen“, sagt Volker Miller, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Marne-Nordsee. „Für uns sind sie ein erster kleiner Schritt zurück zur Normalität.“ Heides Bürgermeister Oliver Schmidt-Gutzat sieht das genauso. „Wir freuen uns, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern wieder für persönliche Vorsprachen zur Verfügung stehen können – so wie es sich für einen guten Kundenservice gehört. Telefonisch und über unsere digitalen Kanäle waren wir ohnehin die ganze Zeit für unsere Kundinnen und Kunden da.“

Zum bestmöglichen Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und Kunden haben sich die acht Verwaltungen auf Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen verständigt, etwa leicht verringerte Öffnungszeiten. Außerdem sind die Bürgerinnen und Bürger dringend dazu angehalten, vorab einen Termin mit der jeweiligen Behörde zu vereinbaren. „Das sorgt für kontrollierte Besucherströme und kurze Wartezeiten“, erklärt Schmidt-Gutzat. Außerdem gilt für die Kundinnen und Kunden in den Verwaltungsgebäuden eine Schutzmaskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung).

Neben den gemeinsam abgestimmten Grundvoraussetzungen haben die einzelnen Amts- und Stadtverwaltungen eigene Regelungen beschlossen – jeweils abhänging von ihren räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Die wichtigsten Vorkehrungen der Stadt Heide auf einen Blick:

  • Öffnungszeiten: montags bis freitags 8-12 Uhr
  • Der Publikumsverkehr wird auf das Erdgeschoss beschränkt.
  • Termine vorzugsweise nach telefonischer Terminvereinbarung (0481/6850-0)
  • Persönliche Vorsprachen ohne Termin werden nur bei absolut notwendigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten bearbeitet. Hinweis: Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
  • Abholbereite Dokumente (z.B. Pässe und Ausweise) sowie Angelmarken, Hundebeutel, Müllabfuhrpläne oder ähnliche Dinge können nach vorheriger Absprache an einem Außenschalter (Fenster links vom Rathaus-Eingang) abgeholt werden. Hinweis: Gelbe Säcke gibt die Stadt Heide bis auf Weiteres nicht aus.
  • Der Zutritt wird grundsätzlich nur Einzelpersonen gestattet.
  • Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
  • Schutzmaskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
  • Besucherinnen und Besucher müssen im Eingangsbereich einen Zutrittsfragebogen ausfüllen. (Zutrittsdokumentation zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten)
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