Kommunales Verfassungsrecht

Der rechtliche Grundpfeiler für das selbstverwaltete Gemeinwesen in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen ist das kommunale Verfassungsrecht.

Das Kommunalverfassungsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die Regelungen zur Rechtsstellung der Gemeinden, ihren Aufgaben, ihrer inneren Verfassung, ihrer Bildung und Auflösung, ihr Verhältnis zum Staat, ihre Beziehung zu ihren Einwohnerinnen und Einwohnern und Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Aufgaben enthalten. Es handelt sich um Gesetze und Verordnungen auf Landesebene. Das Kommunalrecht gehört zum öffentlichen Recht.

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) befasst sich mit den Grundlagen der Gemeindeverfassung, mit dem Namen, mit den Insignien und mit dem Gebiet der Gemeinden.

Sie benennt die Rechte der Einwohner und dabei speziell der Bürger, und sie macht Strukturvorgaben für die Verwaltung der Gemeinde einschließlich dem Amt des Bürgermeisters. Außerdem spielt die Gemeindewirtschaft mit dem Haushaltswesen und mit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden eine wichtige Rolle.

Hier gelangen Sie zu Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Kreisordnung für Schleswig-Holstein

Die Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) enthält – auf die Kreise bezogen – ähnliche Regelungsfelder wie die Gemeindeordnung. Das Verhältnis zwischen Kreis und Gemeinden ergänzt diese Inhalte.

Hier gelangen Sie zur Kreisordnung für Schleswig-Holstein.

Amtsordnung für Schleswig-Holstein

Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) regelt das Wesen, die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Ämter als Verwaltungskörperschaften.

Hier finden Sie weitere Informationen zur schleswig-holsteinischen Amtsordnung.

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gibt die Grundlage für verschiedene Formen der Zusammenarbeit mehrerer Kommunen. Dazu zählen der Zweckverband, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenübertragung auf eine andere Kommune, die Verwaltungsgemeinschaft, bei der die Aufgabendurchführung übertragen wird, und das gemeinsame Kommunalunternehmen.

Bestimmungen zu den Grundsätzen und Formen der kommunalen Zusammenarbeit und zur Wahrnehmung der Aufsicht bilden die Klammer für die verschiedenen Zusammenarbeitsformen.

Hier gelangen Sie zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit.

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) schließlich – in der Langbezeichnung: Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein – regelt umfassend die Wahlen zu den Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretungen und zu den Kreistagen.

Der Regelungsbereich umfasst unter anderem Vorschriften zum Wahlsystem, zu den Wahlorganen, Wahlkreisen und Wahlbezirken, zur Vorbereitung der Wahl, zur Wahlhandlung, zur Feststellung des Wahlergebnisses und zur Wahlprüfung sowie zum Ausscheiden und Nachrücken. Außerdem wird der rechtliche Rahmen für die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte gegeben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.