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Online-Formulare

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Bitte beachten Sie den Hinweistext am Ende dieser Seite!!!

Folgende Onlineformulare sind derzeit im Internetauftritt der Stadtverwaltung Heide integriert:

 

Meldewesen/Pass- und Ausweisrecht:

Anmeldung/Ummeldung bei der Meldebehörde  

Beiblatt zur Anmeldung  

Abmeldung bei der Meldebehörde  

Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung  

Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung  

Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  

Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses  

Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises  

Verlust eines Ausweisdokumentes

Gewerbewesen:

Gewerbeanmeldung  

Gewerbeummeldung  

Gewerbeabmeldung

Erlaubnis nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe)

Kfz-/Führerschein-/Straßenwesen:

Antrag auf Umstellung der allgemeinen Fahrerlaubnis  

Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis (nur für Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 3)  

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kfz nach § 21 FeV  

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Personenstandswesen:

Anforderung einer Personenstandsurkunde  

Steuer/Finanzwesen:  

Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte

Erklärung über die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte

Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte

Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte wegen dauernden Getrenntlebens

Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse

Allgemeines Ordnungsrecht:

Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte

Wohngeld:  

Wohngeldantrag – Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss

Wohnflächenberechnung nach §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung

Hinweis zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Der angebotene elektronische Kommunikationsweg steht derzeit ausschließlich als informative Plattform zur Verfügung, da wir Ihnen die qualifizierte elektronische Signatur noch nicht anbieten können. (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz)

Bitte beachten Sie deshalb, dass die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform mit einer E-Mail an uns nicht eingehalten wird und Ihnen aus der Verletzung des Schriftformerfordernisses möglicherweise Nachteile entstehen können.

Sofern Sie eine Erklärung in gesetzlich vorgeschriebener Schriftform abzugeben haben, benutzen Sie daher bitte den dafür zulässigen und erforderlichen Kommunikationsweg.  (Hierzu u.a. Beschluss vom 05.04.2000 des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) 

Bedenken Sie bitte, dass bei einer unverschlüsselten E-Mail Ihre Daten von jedermann eingesehen, verändert und evtl. missbraucht werden können.

Geben Sie uns in Ihrer E-Mail daher bitte auch immer Ihre Postanschrift bekannt, da wir Ihre E-Mail, sofern unsere Antwort darauf personenbezogene Daten enthält, aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nur auf dem Postweg beantworten.

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