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Wahlen und Abstimmungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen in unserer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind.
Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen in den Landesverfassungen, dem Bundeswahlgesetz, den Landes- bzw. Kommunalwahlgesetzen sowie den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Allgemein
Mit Vollendung eines festgelegten Lebensalters (je nach Wahlart 16. oder 18. Lebensjahr) steht jeder/jedem Wahlberechtigten das aktive Wahlrecht zu, sofern kein Ausschlussgrund (z.B. Betreuung für alle Angelegenheiten) vorliegt.
Unmittelbar
Bewerber/innen für eine Vertretung werden direkt, ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern/Wahlfrauen (z.B. Präsidentschaftswahlen USA) gewählt,
Frei
Jede/r Wahlberechtigte ist frei in seiner Entscheidung, ob und wen sie/er wählt.
Gleich
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
Geheim
Es ist organisatorisch zu gewährleisten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Gewählt wird per Stimmzettel.